
Der Eintritt wird uns vom Arbeitgeber gemeldet. Nach der Verarbeitung des Eintrittes erhält die neu versicherte Person Unterlagen zu ihrer Versicherung in der beruflichen Vorsorge, zum Übertrag ihrer Austrittsleistung von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung zu comPlan sowie Informationen zur Leistungsverbesserung mittels zusätzlichen Sparbeiträgen.
Die Mitarbeitenden mit unbefristetem oder auf mehr als 3 Monate befristetem Arbeitsverhältnis und einem Jahreslohn von mindestens CHF 3'000.- werden als Mitglieder in die Pensionskasse aufgenommen.
Der versicherte Lohn entspricht dem Jahreslohn. Regelmässig anfallende oder variable Lohnbestandteile, welche AHV-pflichtig sind, werden zusätzlich berücksichtigt.
Bis zum 1. Januar nach vollendeten 24. Altersjahr sind die Mitglieder ausschliesslich gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.
Ab 1. Januar nach vollendetem 24. Altersjahr sind die Mitglieder auch für das Alter versichert. Die Beiträge berechnen sich aufgrund des versicherten Lohnes. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit mit zusätzlichen Sparbeiträgen eine Leistungsverbesserung für das Alter zu erreichen. Dazu besteht die Wahl zwischen den Sparvarianten Plus oder Extra. Der untenstehenden Tabelle sind die zutreffenden Prozentsätze zu entnehmen:
| Alter/Beitrag |
Standard |
Plus |
Extra |
|
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| 18-24: |
0% |
2% |
4% |
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| 25-39: |
5,5% |
7% |
9% |
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| 40-54: |
7,5% |
9% |
14% |
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| 55-65: |
9,5% |
11% |
19% |
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| Der Arbeitgeber leistet folgende Beiträge: |
| Alter/Beitrag |
Risiko |
Garantie-
beitrag |
Alterssparen |
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| 18-24: |
2,65% |
0,7% | 0% |
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| 25-39: |
2,65% |
0,7% |
5% |
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| 40-54: |
2,65% |
0,7% |
9% |
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| 55-65: |
2.65% |
0,7% |
13% |
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