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Altersrente

Ab dem Ersten des Monats nach Vollendung des 58. Altersjahres haben Sie Anspruch auf eine Altersrente, spätestens jedoch mit Erreichen des 65. Altersjahres. Sie haben die Möglichkeit einen Teil Ihrer Altersrente als Kapital zu beziehen, maximal 100%. Die Pensionierung, ebenso ein allfälliger Kapitalbezug, ist spätestens 3 Monate vor der Pensionierung schriftlich anzuzeigen.
Die jährliche Altersrente ergibt sich durch die Umwandlung des vorhandenen Altersguthabens im entsprechenden Alter mit folgenden Umwandlungssätzen:
Alter 58: Umwandlungssatz 5,43%
Alter 59: Umwandlungssatz 5,55%
Alter 60: Umwandlungssatz 5,68%
Alter 61: Umwandlungssatz 5,81%
Alter 62: Umwandlungssatz 5,95%
Alter 63: Umwandlungssatz 6,09%
Alter 64: Umwandlungssatz 6,24%
Alter 65: Umwandlungssatz 6,40%
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Der Umwandlungssatz wird auf den Monat genau ermittelt.
Einkäufe in die Pensionskasse können bis zur Pensionierung getätigt werden. Die daraus resultierenden Leistungen können aber drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistung nicht als Kapital bezogen werden.

AHV-Überbrückungsrente

Der Bezüger einer Altersrente hat Anspruch auf eine AHV-Überbrückungsrente. Sie wird bis zum ordentlichen Beginn des AHV-Rentenalters ausgerichtet.
Die AHV-Überbrückungsrente berechnet sich folgendermassen: CHF 80'100.- dividiert durch die Anzahl Monate bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter
Der Arbeitgeber finanziert die AHV-Überbrückungsrente vollumfänglich (freiwillige Mitglieder ausgenommen).
Die AHV-Überbrückungsrente beträgt höchstens den Betrag der maximalen AHV-Altersrente im Zeitpunkt der Pensionierung. Bei Mitgliedern, welche teilzeitlich beschäftigt sind, wird die AHV-Überbrückungsrente entsprechend dem Beschäftigungsgrad gekürzt.

Alters-Kinderrente

Der Bezüger einer Altersrente hat Anspruch auf eine Alters-Kinderrente für jedes Kind, das das 18. Altersjahr noch nicht beendet hat. Darüber hinaus dauert der Anspruch bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn das Kind erwiesenermassen noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid ist.
Die Alters-Kinderrente beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind 20% der Altersrente.
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