
Das Reglement wurde durch den Stiftungsrat per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Der Stiftungsrat kann es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften jederzeit ändern. In diesem Fall werden Sie persönlich umgehend informiert.
Das Reglement besteht aus zwei Teilen. Im Reglement werden die Mitgliedschaft, die Leistungen sowie die Organisation geregelt. In den Anhängen befinden sich die Prozentsätze für die Beiträge, die Umwandlungssätze und die Tarife.