
Wohneigentum kann mit angesparten Mitteln aus der Pensionskasse finanziert werden.
Dies geschieht mittels einem Vorbezug oder einer Verpfändung.
Sie können Geld von der Pensionskasse für den Erwerb und die Erstellung
von selbstbewohntem Wohneigentum verwenden, nicht aber für den Unterhalt,
die sofort anfallenden Steuern auf den Bezug sowie die Notariats- und Grundbuchkosten.
Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20'000.-. Ein Vorbezug
ist nur alle 5 Jahre möglich. Zudem kann dieser nur bis spätestens
drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistung erfolgen. Bei Verheirateten
und gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragener Partnerschaft muss das Begehren
vom Ehegatten, respektive eingetragenen Partner mitunterzeichnet sein. Die Unterschrift
ist von einer Urkundsperson zu beglaubigen.
Für die Finanzierung von Wohneigentum können Sie Mittel aus der beruflichen
Vorsorge auch verpfänden.
Informieren Sie sich in unserer Broschüre «inFo Wohneigentumsförderung» über
die Möglichkeiten, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Vorsorgegelder
für diesen Zweck einsetzen können.