
Die Finanzwelt hat ihre eigene Sprache. Hier finden Sie die Definition einiger Begriffe.
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Absolute Return
Das Konzept der absoluten Rendite hat zum Ziel, in jedem Marktumfeld eine positive Rendite zu erzielen. Im Zentrum des Absolute-Return-Gedankens steht somit die Geldwerterhaltung.
Absolute Return unterscheidet sich von Relative Return, indem hier nur die Rendite des jeweiligen Investments für sich und nicht im Vergleich zu einer anderen Kenngrösse betrachtet wird.
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Abweichungsrisiko
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Aktives Commitment
NAV zuzüglich offene Commitments.
Ein Zahlenbeispiel:
Commitment: 100
PaidIns: 70
Distributions: 50
NAV: 25
Damit ergeben sich:
Offenes Commitment = 30 und
Aktives Commitment = 55
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Alpha
Alpha beschreibt den risikoadjustierten Mehrertrag einer Anlage, die nicht der Rendite des zugrunde liegenden Marktes (Beta) entstammt. Ein positives Alpha deutet somit darauf hin, dass das Investment sich besser als die Benchmark entwickelt hat, während ein negatives Alpha auf eine relativ schlechtere Wertentwicklung hindeutet.
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Alternative Anlagen
Alternative Anlagen (Hedge Funds, Private Equity usw.) sind eine sehr komplexe Anlagekategorie. Es handelt sich dabei um Anlagen, die keiner traditionellen Anlagekategorie wie Flüssige Mittel, Obligationen oder Aktien zugeordnet werden können. Aus diesem Grund werden alternative Anlagen oft als unkonventionelle oder nichttraditionelle Anlagen bezeichnet.
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Anlagekommission
Zentrales Steuerungs-, Koordinations- und Überwachungsorgan für die Vermögensbewirtschaftung.
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Anlagerendite (Gesamtrendite)
Die Anlagerendite umfasst sowohl die Erträge (u.a. Zinsen, Dividenden) wie auch die Wertveränderungen innerhalb einer bestimmten Periode bezogen auf das investierte Kapital.
Die effektiv erwirtschaftete Anlagerendite entspricht in der Regel nicht dem im Anlagekonzept zugrunde gelegten Renditepotential. Das Renditepotential entspricht der langfristig erwarteten durchschnittlichen Anlagerendite. Die effektiven Ergebnisse können - je kürzer die Berechnungsperiode - z.T. erheblich von diesem Durchschnitt abweichen. Zur Messung dieses Risikos wird das statistische Mass "Standardabweichung" verwendet.
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Anlagestiftung
Eine Anlagestiftung ist eine Stiftung, die Kapitalien treuhänderisch anlegt. Sie kann verschiedene Anlagegruppen führen. Einer Anlagestiftung können sich nur Vorsorgestiftungen anschliessen.
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Anlagestrategie (Strategische Asset Allocation / Vermögensstruktur)
Unter der Anlagestrategie wird die langfristig angestrebte prozentuale Aufteilung (Allokation) des Vermögens (Assets) auf die wichtigsten Anlagekategorien, wie Obligationen, Aktien, Immobilien oder Hypotheken verstanden. Die Anlagestrategie der comPlan ist im Anhang 1 des Anlagereglements festgehalten. Sie wird aufgrund der Risikofähigkeit festgelegt.
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Art. 44 BVV2 Unterdeckung
1 Eine Unterdeckung besteht, wenn am Bilanzstichtag das nach anerkannten Grundsätzen durch den Experten für berufliche Vorsorge berechnete versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist. Die Einzelheiten für die Ermittlung der Unterdeckung sind im Anhang festgelegt.
2 Die Vorsorgeeinrichtung muss die Aufsichtsbehörde, den Arbeitgeber, die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner angemessen informieren:
a. über die Unterdeckung, insbesondere über deren Ausmass und die Ursachen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss spätestens dann erfolgen, wenn die Unterdeckung gemäss Anhang aufgrund der Jahresrechnung ausgewiesen ist;
b. über die zur Behebung der Unterdeckung ergriffenen Massnahmen und über den Zeitraum, in welchem die Unterdeckung voraussichtlich behoben werden kann;
c. über die Umsetzung des Massnahmenkonzepts und über die Wirksamkeit der Massnahmen. Diese Information muss periodisch erfolgen.
3 Bei Unterschreitung des Mindestzinssatzes nach Artikel 65d Absatz 4 BVG muss die Vorsorgeeinrichtung zusätzlich darlegen, dass die Massnahmen nach Artikel 65d Absatz 3 Buchstaben a und b BVG für die Behebung der Unterdeckung ungenügend sind.
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Art. 56a BVV2 Derivative Finanzinstrumente
1 Die Vorsorgeeinrichtung darf nur derivative Finanzinstrumente einsetzen, die von Anlagen nach Artikel 53 abgeleitet sind.
2 Der Bonität der Gegenpartei und der Handelbarkeit ist entsprechend der Besonderheit des eingesetzten Derivats Rechnung zu tragen.
3 Sämtliche Verpflichtungen, die sich für die Vorsorgeeinrichtung aus derivativen Finanzgeschäften ergeben oder sich im Zeitpunkt der Ausübung des Rechtes ergeben können, müssen gedeckt sein.
4 Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente darf auf das Gesamtvermögen keine Hebelwirkung ausüben.
5 Die Begrenzungen nach den Artikeln 54 und 55 sind unter Einbezug der derivativen Finanzinstrumente einzuhalten.
6 Für die Einhaltung der Deckungspflicht und der Begrenzungen sind die Verpflichtungen massgebend, die sich für die Vorsorgeeinrichtung aus den derivativen Finanzinstrumenten bei Wandlung in die Basisanlage im extremsten Fall ergeben können.
7 In der Jahresrechnung müssen alle laufenden derivativen Finanzinstrumente vollumfänglich dargestellt werden.
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Asset-Manager
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At Cost
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Aufsichtsbehörde
Die Pensionskassen werden grundsätzlich von der Aufsichtsbehörde jenes Kantons beaufsichtigt, in welchem sie ihren Sitz haben. Pensionskassen, welche an der Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge teilnehmen, müssen sich zudem in das Register für die berufliche Vorsorge ihrer Aufsichtsbehörde eintragen lassen. Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Pensionskassen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
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Austrittsleistung
Betrag, der den aktiven Versicherten im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus der Pensionskasse zusteht. Die Höhe der Austrittsleistung ist im Reglement festgelegt. Dabei garantiert das Freizügigkeitsgesetz eine Mindestleistung.
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Autonome Kasse
Pensionskasse, welche neben der Anlage des Vermögens auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität selber vornimmt.