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Fragen und Antworten

Lesen Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu folgenden Themen:
  • Austritt und Austrittsleistung
    Muss ich meinen Austritt comPlan melden?
    Nein, Ihr zuständiges HR ist für die Austrittsmeldung an comPlan verantwortlich. Die Meldung erfolgt i.d.R. am Monatsende des Austrittsmonats. comPlan stellt Ihnen anschliessend die provisorische Austrittsabrechnung zu und bittet Sie um Mitteilung der Überweisungsangaben.
    Ich habe noch keine neue Arbeitsstelle. Was passiert mit meiner Austrittsleistung?
    Da Sie nicht mehr bei comPlan versichert sind, muss Ihre Austrittsleistung weitergeleitet werden. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie eröffnen bei einer Bank ein Freizügigkeitskonto oder Sie schliessen bei einer Versicherungsgesellschaft eine Freizügigkeitspolice ab.
    Ich plane eine Weltreise. Kann ich die Austrittsleistung bar beziehen?
    Nein. Eine Barauszahlung ist nur möglich, wenn
    • Sie die Schweiz endgültig verlassen und sich definitiv abmelden, oder
    • Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) nicht mehr unterstehen, oder
    • die Austrittsleistung kleiner ist als Ihr Jahresbeitrag (Spar- und Risikobeitrag).
    Ich verlasse die Schweiz definitiv. Kann ich die Austrittsleistung vollumfänglich bar beziehen?
    Seit dem 01.06.2007 gilt es zu unterscheiden, ob die Ausreise in ein Mitgliedstaat der EU, Norwegen oder Island mit oder ohne obligatorische staatliche Versicherung erfolgt. Ohne entsprechenden Nachweis kann grundsätzlich nur die Austrittsleistung im Umfang des überobligatorischen Teils bar bezogen werden. Weitere Details entnehmen Sie der Broschüre «inFo Austritt» in unseren Downloads oder Sie rufen uns direkt an.
    Was versteht man unter obligatorischem BVG-Anteil und dem überobligatorischen Anteil meiner Austrittsleistung?
    Unter obligatorischem BVG-Anteil versteht sich der Teil des Alterskapitals, der nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) angespart wurde. Beim BVG handelt es sich um das minimal in der 2. Säule anzusparende Guthaben.
    Der überobligatorische Anteil besteht aus dem weiteren angesparten Guthaben. comPlan bietet also eine bessere Versicherung als das BVG an.
    Wie kann ich den überobligatorischen Anteil meiner Austrittsleistung ausrechnen?
    Nehmen Sie hierzu Ihren aktuellen Vorsorgeausweis und subtrahieren Sie das Altersguthaben BVG vom Altersguthaben. Beide Zahlen finden Sie unter der Rubrik Altersguthaben = Austrittsleistung, Wohneigentumsförderung (WEF) auf Ihrem Vorsorgeausweis.
  • Begünstigung
    Todesfallkapital: wen kann ich begünstigen?
    Berechtigt sind der Ehegatte oder der Lebenspartner, der Anspruch auf eine Rente der comPlan hat, bei dessen Fehlen, die Kinder, die Anspruch auf eine Kinderrente der comPlan haben, bei deren Fehlen, von der verstorbenen Person massgeblich unterstütze Personen. Die Bedingungen, an welche gemäss Reglement der Anspruch auf Todesfallleistungen geknüpft ist, müssen im Zeitpunkt des Todes erfüllt sein. Sie können bei comPlan das entsprechende Formular anfordern und dieses ausgefüllt und unterzeichnet zurücksenden.
    Ist die Rangordnung der Begünstigten gemäss Erbrecht geregelt?
    Nein. Die Rangordnung der Begünstigten ist im comPlan Reglement festgehalten.
    Kann ich die Rangordnung der Begünstigten abändern?
    Nein
  • Einkauf
    Wann kann ich mich einkaufen?
    Ein Einkauf ist jederzeit möglich.
    Bleibt der einzukaufende Betrag, also die Einkaufssumme, immer gleich oder verändert er sich?
    Massgebend für die Einkaufssumme sind der versicherte Lohn, das Alter im Zeitpunkt des Einkaufs sowie das vorhandene Altersguthaben. Je später Sie sich einkaufen, desto höher fällt die Einkaufssumme aus.
    Kann ich den Einkauf von den Steuern abziehen?
    Ja. Die steuerliche Abziehbarkeit des Einkaufs richtet sich nach den eidgenössischen und kantonalen Steuerbestimmungen.
    Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden. Dies gilt insbesondere bei bevorstehender Pensionierung oder geplantem Vorbezug für Wohneigentum.
    Ich will einen Einkauf vornehmen. Wie muss ich vorgehen?
    Drucken Sie das Formular «Erklärung/Bestätigung betreffend Einkauf in die Pensionskasse» unter den Downloads aus und senden Sie dieses ausgefüllt, unterzeichnet sowie mit den notwendigen Unterlagen ergänzt an comPlan. Anschliessend erhalten Sie die Einkaufsofferte mit der maximal möglichen Einkaufssumme an Ihre Privatadresse zugestellt.
    Ich bin vor zwei Jahren aus dem Ausland zugezogen und will mich nun einkaufen.
    Gemäss Art. 60b BVV 2 dürfen aus dem Ausland zugezogene Personen in den ersten 5 Jahren seit dem Eintritt in comPlan jährlich maximal 20% des versicherten Lohnes einkaufen.
    Für Mitglieder die vor weniger als 5 Jahren zugezogen sind aber bereits bei einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung versichert waren, trifft diese Bestimmung nicht zu.
    Kann ich einen Einkauf tätigen, obwohl ich früher einen Vorbezug für Wohneigentumsförderung bezogen habe?
    Nein. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass vor einem erneuten Einkauf zuerst der Vorbezug vollumfänglich zurückerstattet werden muss.
  • Finanzierung von Wohneigentum
    Ich hätte Gelegenheit, ein Appartement zu kaufen. Raten Sie mir zum Vorbezug oder zur Verpfändung meines Pensionskassenguthabens?
    Der Vorbezug erhöht zwar das Eigenkapital, muss aber zugleich versteuert werden. Dabei darf das Geld für die Steuer nicht aus dem Vorbezug stammen. Beim Vorbezug wird zudem die Altersrente geschmälert.
    Durch die Verpfändung erhöht sich das Fremdkapital. Dies bringt eine Steuererleichterung mit sich. Ausserdem wird bei der Verpfändung - im Gegensatz zum Vorbezug - die Altersrente der versicherten Person nicht geschmälert. Eine Schmälerung tritt erst mit einer allfälligen Pfandverwertung ein.
    Besteht für den Vorbezug eine minimale Limite?
    Ja. Der Mindestbetrag beträgt gemäss den gesetzlichen Vorschriften
    CHF 20´000.-.
    Wofür kann Geld bezogen oder verpfändet werden?
    In Frage kommen
    • der Erwerb und die Erstellung von Wohneigentum
    • wertvermehrende oder werterhaltende Investitionen am Wohneigentum
    • Rückzahlung/Amortisation von Hypothekardarlehen
    • der Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften oder ähnlicher Beteiligungen
    Könnte ich mit meinem Pensionskassenguthaben auch eine Ferienwohnung finanzieren?
    Die Finanzierung einer Zweitwohnung oder einer Ferienwohnung ist nicht möglich. Das erworbene Wohneigentum muss vom Mitglied an seinem ständigen Wohnsitz genutzt werden.
    Kann ein Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen?
    Sie können einen Vorbezug mehrmals, jedoch höchstens alle fünf Jahre geltend machen. Zudem ist ein Vorbezug nur bis spätestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen möglich.
    Muss mein Ehegatte, respektive eingetragener Partner die Zustimmung für den Vorbezug erteilen?
    Bei Verheirateten und bei Partnerschaften gemäss Partnerschaftsgesetz muss das Begehren für einen Vorbezug vom Ehegatten oder eingetragenen Partner mitunterzeichnet sein. Die Unterschrift ist von einer Urkundsperson (Wohngemeinde oder Notar) zu beglaubigen.
    Ich will eine/n Vorbezug/Verpfändung beantragen. Wie muss ich vorgehen?
    In unseren Downloads finden Sie die Broschüre «inFo Wohneigentumsförderung» mit vielen hilfreichen Informationen. Ausserdem können Sie bei uns eine Offerte verlangen, in welcher Sie das zur Verfügung stehende Altersguthaben und die Auswirkung eines Vorbezuges auf Ihre Rentenleistungen mitgeteilt erhalten.
  • Kapitalbezug bei Pensionierung
    Wann erfolgt die Auszahlung des von mir gewünschten Kapitals?
    Das Kapital wird zusammen mit der ersten Rentenzahlung zuzüglich Zins überwiesen.
    Wie muss ich den Kapitalbezug versteuern?
    Bund:
    getrennt vom übrigen Einkommen
    1/5 vom normalen Steuersatz
    Kantone:
    seit 01.01.2001 ebenfalls getrennt
    Die Höhe der Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton.
    Ist ein Kapitalbezug auch nach der Pensionierung möglich?
    Nein. Nach erfolgter Pensionierung, also nach Auszahlung der ersten Rente, können Sie kein Kapital mehr beziehen.
    Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich mich entscheiden, ob ich einen Kapitalbezug wünsche oder nicht?
    Beim Altersrücktritt haben Sie die Möglichkeit, die Altersrente oder einen Teil davon, als Kapital zu beziehen. Mit der Auszahlung des Kapitals werden die Altersrente und die mitversicherten übrigen Leistungen entsprechend gekürzt. Die gewünschte Kapitalquote ist comPlan zusammen mit der Anzeige des Altersrücktritts bekanntzugeben. Dazu ist eine schriftliche Erklärung (Brief) an comPlan zu richten, mit Angabe des Pensionierungsdatums und der Höhe des gewünschten Kapitalbezuges. Bei Verheirateten muss das Begehren vom Ehegatten mitunterzeichnet sein. Die Unterschrift ist von einer Urkundsperson zu beglaubigen.
  • Renten
    Gibt es bei comPlan eine Witwerrente?
    Ja. comPlan kennt die Ehegattenrente. Das heisst, der Witwer ist der Witwe gleichgestellt.
    Wann werden die Renten ausgerichtet?
    Die Renten werden monatlich überwiesen. In der Regel zwischen dem 10. und dem 15.
    Werde ich automatisch über die Höhe meiner Rente informiert?
    Sofern wir von Ihrem zuständigen HR das notwendige Formular rechtzeitig erhalten, werden Sie in der Regel 30 Tage vor der Pensionierung mittels Brief über Ihren Rentenanspruch informiert. Dieses Dokument dient als Beleg für die Steuerverwaltung wie auch für die AHV-Ausgleichskasse.
    Kann ich vorzeitig in Pension gehen und wenn ja, wann?
    Gemäss Reglement können Sie frühestens nach dem vollendeten 58. Altersjahr eine Altersrente beziehen.
    Wie erhalte ich meine Rente?
    comPlan überweist Rentenzahlungen ausschliesslich auf Post- oder Bankverbindungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
    Muss ich meine Rente versteuern?
    Ihre Renten sind zusammen mit allfälligem weiterem Einkommen steuerpflichtig. Informieren Sie sich über die Steuersätze bei den Steuerverwaltungen in Gemeinde und Kanton.
  • Scheidung
    Welche Informationen und Daten benötigt comPlan, damit eine Scheidungsberechnung durchgeführt werden kann?
    • Heiratsdatum
    • Voraussichtliches Scheidungsdatum
    • Heirat nach dem 01.01.1995: Falls Sie erst nach Ihrer Heirat bei comPlan eingetreten sind, hat Ihre damalige Pensionskasse die genaue Austrittsleistung zum Zeitpunkt der Heirat berechnet. Wir benötigen diesen Wert, damit wir eine genaue und korrekte Scheidungsberechnung vornehmen können.
      Falls Sie diese Informationen nicht beschaffen können, stellen Sie uns den letzten, vor der Heirat erhaltenen Vorsorgeausweis bzw. die letzte, vor der Heirat erhaltene Austrittsabrechnung zu.
    Erhalte ich das Geld bei einer Scheidung bar ausbezahlt?
    Im Scheidungsfall ist eine Barauszahlung nur möglich, wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen oder sich definitiv ins Ausland abmelden. In allen anderen Fällen wird das Guthaben für einen weiteren Einkauf in die Pensionskasse verwendet, oder falls dies nicht mehr möglich ist, wird es auf ein Freizügigkeitskonto oder zugunsten einer Freizügigkeitspolice überwiesen.
    Kann ich mich wieder in die Pensionskasse einkaufen, nachdem mein Anteil an den geschiedenen Ehegatten ausbezahlt wurde?
    Ja. Der Einkauf auf die bisherigen Vorsorgeleistungen ist möglich. Die Einkaufssumme kann bei den Steuern abgezogen werden.
    Was passiert mit einem Vorbezug im Falle einer Scheidung?
    Wenn Sie Eigentümer der Liegenschaft bleiben und weiterhin darin wohnen, besteht kein Handlungsbedarf.
    Wechseln aber die Eigentumsverhältnisse oder Sie sind nicht mehr in der Liegenschaft wohnhaft, für welche Sie einen Vorbezug getätigt haben, dann muss der damalige Vorbezug vollständig in die Pensionskasse zurückbezahlt werden.
    Nehmen Sie umgehend Kontakt mit comPlan auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Teuerung
    Für welche Leistungen ist die Teuerungsanpassung obligatorisch?
    Ein Obligatorium gilt für die Hinterlassenen- und Invalidenrenten.
    Wann erfolgt nach gesetzlicher Vorschrift die erste Anpassung?
    Nach einer Laufzeit der Rente von 3 Jahren auf den folgenden 1. Januar. Weitere gesetzliche Anpassungen erfolgen im 2-Jahres-Rhythmus.
    Wer bestimmt die Höhe des gesetzlichen Teuerungsausgleichs?
    Der Bundesrat.
    Wie sieht der Teuerungsausgleich bei der Altersrente aus?
    Der Stiftungsrat legt die Höhe der Anpassung aufgrund der finanziellen Möglichkeiten von comPlan fest.
  • Versicherter Lohn
    Ich arbeite noch zu 20% bei einem anderen Arbeitgeber. Kann ich dieses Einkommen auch bei comPlan versichern?
    Nein. Dieses Einkommen ist gemäss Art. 4 Abs. 5 Reglement bei comPlan nicht versicherbar.
    Wie setzt sich der versicherte Lohn zusammen?
    Für die Ermittlung des Jahreslohnes werden berücksichtigt:
    • Lohnbestandteile, die regelmässig anfallen und AHV-pflichtig sind
    • variable Lohnbestandteile (Boni, Erfolgsanteile etc.) die im Falle einer insgesamt 100%-igen Zielerreichung geschuldet und AHV-pflichtig sind.
    Ist das Dienstaltersgeschenk ebenfalls Bestandteil des versicherten Lohnes?
    Nein - allerdings können Sie die Einkaufsmöglichkeiten überprüfen lassen. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit comPlan auf.
  • Verzinsung
    Wie und wann wird mein Altersguthaben verzinst?
    Es wird der vom Stiftungsrat beschlossene Zinssatz angewandt. Das vorhandene Altersguthaben und unterjährige Einlagen werden jeweils am Ende des Jahres valutagerecht für das abgelaufene Jahr verzinst. Die Sparbeiträge des abgelaufenen Jahres werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen im Folgejahr verzinst.
    Könnte theoretisch mein Altersguthaben unterschiedlich verzinst werden?
    Ja. Der Stiftungsrat der Pensionskasse entscheidet über den Zinssatz für die Verzinsung des gesamten Altersguthabens, muss aber für den BVG-Anteil mindestens den BVG-Zinssatz berücksichtigen.
    Wann entscheidet der Stiftungsrat über den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben?
    Der Stiftungsrat muss die jährliche Rendite kennen, entscheidet aber in seiner letzten Sitzung eines Kalenderjahres. Dieser Entscheid wird umgehend auf unserer Homepage publiziert.
  • Vorsorgeausweis
    Wie oft bekomme ich von comPlan einen Vorsorgeausweis?
    Sie erhalten Ihren persönlichen Vorsorgeausweis einmal jährlich mit dem aktuellen Stand per 1. Januar. Der Versand erfolgt i.d.R. im ersten Quartal jedes Kalenderjahres. Zusätzlich senden wir Ihnen während des Jahres automatisch einen aktuellen Vorsorgeausweis, wenn sich bei Ihrem Vorsorgeverhältnis etwas verändert.
    An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe oder mit den Angaben im Vorsorgeausweis nicht einverstanden bin?
    Ihr zuständiges HR oder die Mitarbeitenden von comPlan stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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