Cookies 🍪

Diese Website setzt zustimmungspflichtige Cookies ein.

Zum Inhalt springen

Cookies 🍪

Diese Website setzt zustimmungspflichtige Cookies ein.

comPlan
Aktualisiert am

Absicherung Lebenspartner*in im Todesfall

Wenn du nicht verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft bist, erhält dein*e Lebenspartner*in im Fall deines Todes nur dann Leistungen von comPlan, wenn du zu Lebzeiten die entsprechenden Vorkehrungen triffst. Lebst du mit deiner Partnerin oder deinem Partner im gleichen Haushalt oder habt ihr gemeinsame Kinder? Indem du uns einen Unterstützungsvertrag einreichst, begünstigst du sie/ihn mit einer Lebenspartnerrente und allenfalls einem Todesfallkapital.

Wenn du versterben solltest, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit dein*e Partner*in Leistungen von comPlan erhält:

  • Du hast comPlan zu Lebzeiten und vor deiner Pensionierung den Unterstützungsvertrag eingereicht.

  • Zum Zeitpunkt des Todes ist dein*e Partner*in mindestens 40 Jahre alt und hat seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen mit dir im gleichen Haushalt (mit gleichem amtlichem Wohnsitz) zusammengelebt oder dein*e Partner*in muss für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen.

  • Eure Lebensgemeinschaft wurde vor deiner Pensionierung begründet.

  • Ihr seid beide zum Zeitpunkt des Todes unverheiratet.

  • Dein*e Partner*in bezieht keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente von einer anderen Pensionskasse. (Eigene Altersrenten einer anderen Pensionskasse sind damit nicht gemeint).

Ob sämtliche Bedingungen erfüllt sind, prüft comPlan erst im Todesfall. Du kannst somit den Unterstützungsvertrag auch bereits einreichen, wenn du beispielsweise noch nicht 5 Jahre mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammenlebst oder er/sie noch nicht 40 Jahre alt ist.

Bist du weniger als 5 Jahre verheiratet, hast aber bereits vor der Heirat mit deiner Partnerin oder deinem Partner im gleichen Haushalt zusammengelebt? Dann fülle ebenfalls den Unterstützungsvertrag aus, damit die Zeit des gemeinsamen Wohnsitzes für die Berechnung der Todesfallleistungen angerechnet wird.

Bist du unsicher, ob du comPlan bereits einen Unterstützungsvertrag eingereicht hast? In deinem Vorsorgeausweis aus comPlan Online ist unter Punkt 6 "Generelle Informationen" das Datum des von dir eingereichten Unterstützungsvertrag ersichtlich. Falls kein Unterstützungsvertrag aufgeführt ist, haben wir das Dokument noch nicht erhalten.

Informationen zu Todesfallleistungen für verheiratete Paare, für Paare in eingetragener Partnerschaft sowie für Kinder, zur Höhe der Todesfallleistungen und zu Begünstigungsmöglichkeiten von übrigen nahestehenden Personen findest du unter Todesfall.

Übrigens: Auch ausserhalb der beruflichen Vorsorge gibt es für unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern möchten, Handlungsbedarf. Mögliche Themenbereiche sind Vollmachten (gegenüber Banken, Ärzten/Spitälern etc.), das Erbrecht (Testament/Erbvertrag etc.) sowie Vorsorgedokumente (Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung etc.). Lass dich von Fachpersonen beraten, welche Vorkehrungen du treffen kannst, um dich und deine*n Partner*in abzusichern.