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comPlan
Aktualisiert am

Das Eigenheim mit der Vorsorge finanzieren.

Wie kann ich meine Vorsorge für mein Eigenheim verwenden? Wieviel meines Altersguthabens kann ich für diesen Zweck beziehen? Welche Kosten und Steuern fallen an? Muss ich den Vorbezug zurückzahlen? Worauf du bei einem Vorbezug deiner Vorsorge bei comPlan für den Kauf eines Eigenheims achten musst.

Du planst den Kauf eines Eigenheims und benötigst zusätzliches Eigenkapital für die Finanzierung? Du kannst je nach Alter dein Altersguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) vollständig oder teilweise für den Kauf eines Eigenheims beziehen. Auf diese Weise beschaffst du zusätzliches Eigenkapital für dein Eigenheim, aber deine Altersvorsorge wird dadurch vermindert. Der Vorbezug muss als Kapitalleistung unabhängig vom übrigen Einkommen versteuert werden. Diese Steuern müssen durch nicht an die Vorsorge gebundene eigene Mittel finanziert werden.

Für welche Zwecke kann ich mein Altersguthaben vorbeziehen?

Ein Vorbezug ist möglich für den Kauf, den Bau oder die Renovation deines Eigenheims. Ausserdem kannst du das Altersguthaben verwenden, um die auf deinem Eigenheim lastende Hypothek zurückzuzahlen oder um Anteile einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnliche Beteiligungen zu erwerben. Voraussetzung dafür ist aber, dass du das Wohneigentum selber bewohnst.

Wie viel meines Altersguthabens kann ich für den Kauf meines Eigenheims vorbeziehen?

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) erlaubt es dir, dein Altersguthaben für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum vorzubeziehen. Du kannst vor deinem 50. Geburtstag das ganze Kapital dafür einsetzen. Danach kannst du bis 3 Jahre vor der Pensionierung maximal dein Guthaben, auf das du im Alter von 50 Jahren Anspruch gehabt hättest, oder die Hälfte deiner aktuellen Austrittsleistung beziehen (der höhere Betrag ist massgebend). Den für dich geltenden Betrag siehst du auf deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online. Zusätzlich prüfen wir anhand einer Kontrollrechnung, ob der vorbezogene Betrag deinen Eigentumsanteil abzüglich Fremdfinanzierung nicht übersteigt. Ausserdem kannst du von Gesetzes wegen nur alle fünf Jahre einen Vorbezug deines Altersguthabens tätigen. Ein allfälliger früherer Vorbezug muss deshalb mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Hinweis 1
Reiche comPlan das Antragsformular inkl. aller dazugehörigen Unterlagen genügend früh ein, damit der Zahlungstermin eingehalten werden kann.

Wie kann ich mein Altersguthaben vorbeziehen?

Du kannst einen Vorbezug deines Altersguthabens mit unserem Formular auf comPlan Online beantragen. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebst, so ist die schriftliche Zustimmung deines Ehepartners oder deines eingetragenen Partners notwendig. Das ist auch der Fall, wenn du in Trennung bist. Die Unterschrift deines Ehepartners oder eingetragenen Partners muss vor Ort durch einen zugelassenen Notar, deine Wohnsitzgemeinde oder durch die zuständige Schweizer Botschaft bzw. das zuständige Schweizer Konsulat amtlich beglaubigt werden.

Welche Kosten und Steuern fallen bei einem Vorbezug an?

Der Vorbezug deines Altersguthaben ist sehr aufwendig. Aus diesem Grund verlangen wir Gebühren für die Bearbeitung und Auszahlung deines Antrags auf Vorbezug sowie die Bearbeitung der Vorbezugsübertragung auf eine neue Liegenschaft. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 500 pro Vorbezug für Wohneigentum (inkl. Kosten der Anmerkung im Grundbuch) und CHF 600 pro Transfer bestehender Vorbezug auf ein neues Objekt (inkl. Kosten der Anmerkung im Grundbuch). Die Gebühr ist von dir mit Einreichen des Antrags an comPlan zu überweisen. Allfällige Kosten für die Löschung der Anmerkung gehen zu deinen Lasten. Die entsprechende Rechnung des Grundbuchamts werden wir bei Eingang zur direkten Begleichung an dich weiterleiten. 

Im Weiteren musst du den Vorbezug deines Altersguthabens versteuern. Die Steuerrechnung musst du grundsätzlich aus deinen nicht an die Vorsorge gebundenen, eigenen Mittel bezahlen (Ausnahme: Quellensteuer bei Wohnsitz im Ausland). Der Vorbezug wird getrennt vom restlichen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Die Steuerbelastung ist abhängig von der Höhe deines Vorbezugs (progressive Skala), deinem Wohnsitz, deinem Zivilstand und deiner Konfession. Wenn du im Ausland steuerpflichtig bist, müssen wir die Quellensteuern direkt vom Vorbezug abziehen und den Steuerbehörden weiterleiten. Je nach Land deines Wohnsitzes kannst du die Quellensteuern allenfalls dort zurückfordern.

Hinweis 2
Informiere dich direkt bei der für dich zuständigen kantonalen Steuerbehörde über die Höhe der Steuerrechnung bei einem Vorbezug.

Muss ich den Vorbezug zurückzahlen?

Der Vorbezug wird im Grundbuch mit einer so genannten Veräusserungsbeschränkung eintragen. Dies bedeutet, dass der Vorbezug beim Verkauf des Eigentums zwingend an uns bzw. deine Pensionskasse, in der du im Zeitpunkt des Verkaufs versichert bist, zurückbezahlt werden muss.

Welches sind die Vor- und Nachteile eines Vorbezuges?

Der grösste Vorteil eines Vorbezugs deines Altersguthabens ist, dass du auf diese Weise zusätzliches Eigenkapital für den Kauf eines Eigenheims zur Verfügung hast. Dadurch vermindert sich die Höhe deiner Hypothek und deine künftigen Hypothekarzinszahlungen fallen nach dem Kauf geringer aus. Der gewichtigste Nachteil ist die Verminderung der Altersleistungen. Ausserdem fallen im Zeitpunkt des Vorbezugs Steuern an, die du aus eigenen freien Mitteln bezahlen musst. Schliesslich kannst du keine Einkäufe in die reglementarischen Leistungen mehr bei uns tätigen, solange der Vorbezug nicht vollumfänglich zurückbezahlt ist.

Hinweis 3
Wäge die Vor- und Nachteile eines Vorbezugs des Altersguthabens gut gegeneinander ab, bevor du dich dafür entscheidest. Prüfe alternativ auch die Verpfändung deines Altersguthabens.

Checkliste Vorbezug

Worauf du bei einem Vorbezug WEF achten musst.

  • Berechne deinen Vorbezug auf comPlan Online und lade das Antragsformular herunter.

  • Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft, kläre ab, wo du die Unterschrift deines Partners amtlich beglaubigen lassen kannst.
  • Kläre bei deinen kantonalen Steuerbehörden ab, wie viel eigene Mittel du für die Steuerrechnung des Vorbezug deines Altersguthabens benötigst.
  • Reiche deinen Antrag mit sämtlichen verlangten Unterlagen frühzeitig ein.