Wer ist bei comPlan im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert?
Welcher Lohn ist versichert und welche Beiträge fallen an? Wer leistet welche Beiträge bei comPlan kurz und einfach erklärt.
Du arbeitest bei Swisscom bzw. einer comPlan angeschlossenen Arbeitgeberfirma und erfüllst folgende Kriterien:
Du bist ab einem Jahreslohn von CHF 3'000 bei uns versichert, sofern du im laufenden Kalenderjahr mindestens 18 und höchstens 65 Jahre alt wirst und einen unbefristeten bzw. einen auf mehr als drei Monate befristeten Arbeitsvertrag hast.
Dein Basislohn und der Erfolgsanteil bei einem Zielerreichungsgrad von 100% sind versichert. Alle übrigen Lohnbestandteile, wie Prämien, Dienstaltersgeschenke, Zulagen, Fringe Benefits, etc. werden dem versicherten Lohn nicht angerechnet. Wichtig: Wir ziehen keinen Koordinationsabzug vom Jahreslohn ab. Das heisst: Dein ganzer Lohn ist bei uns versichert. Falls du bei Worklink in einem Modell mit schwankendem Lohn (Kategorie F, Follow-up Solution oder Stundenlohn) angestellt bist, berechnen wir die Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall auf Basis deines Durchschnittslohns der letzten 12 Monate. Du kannst deinen versicherten Lohn deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online entnehmen.
Du bist ab dem Tag, an dem dein Arbeitsverhältnis bei deinem bei uns angeschlossenen Arbeitgeber anfängt oder an dem erstmals ein Lohnanspruch besteht, bei uns versichert.
Deine Versicherung für das Alterssparen endet am letzten Arbeitstag bei deinem bei uns angeschlossenen Arbeitgeber. Falls du nicht unmittelbar danach einer anderen Pensionskasse beitrittst, so bleibst du während einem Monat nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses für die Risiken Tod und Invalidität bei uns versichert. Danach erlöschen sämtliche Versicherungsleistungen.
Du kannst dich nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei uns freiwillig weiter versichern lassen, wenn du mindestens 56 Jahre alt bist und nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) unterstehst: Dein versicherter Lohn bleibt in dieser Situation unverändert und du musst sowohl Arbeitnehmer- als auch sämtliche Arbeitgeberbeiträge bezahlen. Du kannst höchstens für zwei Jahre und längstens bis zum vollendeten 60. Altersjahr bei uns versichert bleiben. Die Höhe der Beiträge kannst du deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online entnehmen.
Du kannst bei deinem Eintritt sowie anschliessend jeweils per 1. Januar die Sparvariante wählen. Beim Eintritt bestimmst du eine höhere Sparvariante mittels Formular. Anschliessend kannst du jährlich per 1. Januar deine Sparbeiträge erhöhen oder auch wieder reduzieren.
Du kannst deine Sparvariante jeweils ab Mitte November bis Mitte Januar auf comPlan Online wechseln.
Die Kosten für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität werden bei comPlan vollständig durch deinen Arbeitgeber bezahlt. Die Höhe der Risikobeiträge beträgt für alle Versicherten 2.45% des versicherten Lohnes. Mit diesen Beiträgen finanziert comPlan sämtliche Invalidenrenten, die damit verbundenen Invaliden-Kinderrenten aber auch alle Ehegatten- und Waisenrenten sowie die Todesfallkapitalien. Die Höhe des Risikobeitrages findest du auf deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online.
Bei deiner Pensionierung wird deine lebenslange Rente mit dem Umwandlungssatz berechnet. Dieser beträgt bei comPlan im Alter 65 5.34% deines angesparten Alterskapitals. Aus technischer Sicht sollte dieser Satz allerdings lediglich bei 4.9% liegen. Jede Pensionierung generiert damit einen Umwandlungsverlust: comPlan zahlt eine höhere Rente aus, als die angesparten Guthaben zu finanzieren vermögen. Diese Lücke schliessen wir mit einem Beitrag von 1.2% der versicherten Lohnsumme. Dieser Beitrag wird vollständig durch deinen Arbeitgeber finanziert.
Die Höhe des Umwandlungsverlustbeitrags für dich kannst du deinem Vorsorgeausweis entnehmen.
Aufgrund der tieferen Zins- und Anlageerträge sowie der steigenden Lebenserwartung musste comPlan den Umwandlungssatz senken. Für Versicherte mit Jahrgang 1969 und älter, die am 31. März 2017 bei comPlan versichert waren, werden die Altersrenten im Alter 65 in der Sparvariante Standard um maximal 6% gekürzt. Diese Versicherten erhalten während 60 Monaten Sondereinlagen zugunsten ihrer Altersguthaben. Die Kosten dieser Abfederungsmassnahme werden durch Swisscom (CHF 50 Mio.) und comPlan (CHF 250 Mio.) finanziert.
Die Höhe der monatlichen Sondereinlage siehst du auf deinem Vorsorgeausweis.
Die Gutschrift der Sondereinlagen erfolgt ab 1. Juli 2017 über 60 Monate. Wenn du dich pensionieren lässt, invalid wirst oder stirbst, werden die restlichen, noch nicht gutgeschriebenen Sondereinlagen bei der Leistungsberechnung mitberücksichtigt. Verlässt du deinen bei uns angeschlossenen Arbeitgeber innerhalb der 60 Monate Frist, hast du keinen Anspruch mehr auf die noch nicht gutgeschriebenen Sondereinlagen. Damit wird sichergestellt, dass die Einlagen den Personen zugutekommen, die langfristig bei uns versichert sind bzw. bei uns pensioniert werden.
Die Gutschrift der monatlichen Sondereinlage siehst du auf deinem Vorsorgeausweis.
Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.