Freiwillige Weiterversicherung
Welche Möglichkeiten habe ich, nach meinem Austritt bei Swisscom weiterhin bei comPlan versichert zu bleiben? Wie unterscheiden sich die beiden freiwilligen Weiterversicherungsmöglichkeiten "58+" und "56+"? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie muss ich vorgehen? Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt.
Du kannst im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung 58+ bei comPlan versichert bleiben, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Falls du in eine neue Pensionskasse eintreten wirst, ist eine freiwillige Weiterversicherung 58+ nur in reduzierter Form oder gar nicht möglich. Bitte wende dich in diesem Fall an deine Ansprechperson bei comPlan, um deine Möglichkeiten abzuklären.
Die Wahl dieser freiwilligen Weiterversicherung 58+ hat zur Folge, dass du deine Altersleistungen (Altersrente/-kapital, allenfalls Alterskinderrente, AHV-Überbrückungsrente) erst zu einem späteren Zeitpunkt abrufst. Ausserdem bleiben die Leistungen von comPlan bei Invalidität oder Todesfall versichert.
Du kannst zwischen folgenden Möglichkeiten auswählen:
|
Versicherter Lohn Risiko |
Versicherter Lohn Alter |
---|---|---|
Standard |
100 % des bisher versicherten Lohns |
100 % des bisher versicherten Lohns |
Variante 1 |
100 % des bisher versicherten Lohns |
50 % des bisher versicherten Lohns |
Variante 2 |
100 % des bisher versicherten Lohns |
0 % des bisher versicherten Lohns |
Variante 3 |
50 % des bisher versicherten Lohns |
50 % des bisher versicherten Lohns |
Variante 4 |
50 % des bisher versicherten Lohns |
0 % des bisher versicherten Lohns |
Der "versicherte Lohn Risiko" ist massgebend für die Beiträge und Leistungen im Fall von Invalidität oder Tod. Der "versicherte Lohn Alter" bestimmt die Sparbeiträge und beeinflusst somit die Höhe der Altersrente oder des Alterskapitals, das du später erhältst.
Sämtliche Spar- und Risikobeiträge gehen zu deinen Lasten und werden dir jeden Monat von comPlan in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Beiträge und Leistungen in den verschiedenen Varianten kannst du auf comPlan Online berechnen.
Du kannst jeweils per 1. Januar eine andere Variante wählen. Allerdings sind Varianten mit einem höheren versicherten Lohn Risiko und/oder Alter nicht mehr wählbar.
Du wirst spätestens mit Erreichen des 65. Geburtstags zu den dann gültigen Bedingungen von comPlan pensioniert. Du kannst die freiwillige Versicherung aber auch vorher jederzeit beenden. Bei vorzeitiger Beendigung erhältst du Altersleistungen von comPlan (Altersrente/-kapital, allenfalls Alterskinderrente, AHV-Überbrückungsrente). Wenn die Versicherung mehr als zwei Jahre gedauert hat, musst du die Altersleistungen in Rentenform beziehen. Ein Kapitalbezug ist nicht mehr möglich.
Falls du weiterhin erwerbstätig oder auf Stellensuche bist, kannst du dein Pensionskassenguthaben an deine neue Vorsorgeeinrichtung überweisen lassen.
comPlan kontaktiert dich ungefähr 5 Monate vor deinem Austritt schriftlich. Wir senden dir per Post einen Fragebogen, mit dem du uns unter anderem mitteilen kannst, dass du freiwillig weiterversichert bleiben möchtest.
Du kannst im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung 56+ bei comPlan versichert bleiben, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Du kannst also freiwillig versichert bleiben, wenn du beispielsweise eine Auszeit nimmst, längere Zeit auf Reisen gehst oder selbständigerwerbend bist (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft). Wenn du bei der Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers versichert bist oder Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehst, ist die freiwillige Weiterversicherung 56+ nicht möglich.
Dein bisher versicherter Lohn bleibt weiterhin versichert. Das bedeutet, dass auch die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod unverändert bleiben.
Sämtliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge gehen zu deinen Lasten und werden dir jeden Monat von comPlan in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Beiträge und Leistungen siehst du auf deinem Vorsorgeausweis in comPlan Online.
Die freiwillige Weiterversicherung 56+ endet nach zwei Jahren, allerdings spätestens an deinem 60. Geburtstag. Du kannst die freiwillige Versicherung aber auch vorher jederzeit beenden. Ab dem Ende der freiwilligen Weiterversicherung 56+ erhältst du Altersleistungen von comPlan (Altersrente/-kapital, allenfalls Alterskinderrente), hast jedoch keinen Anspruch auf eine von Swisscom finanzierte AHV-Überbrückungsrente. Falls du weiterhin erwerbstätig oder auf Stellensuche bist, kannst du dein Pensionskassenguthaben an deine neue Vorsorgeeinrichtung überweisen lassen.
comPlan kontaktiert dich ungefähr 5 Monate vor deinem Austritt schriftlich. Wir senden dir per Post einen Fragebogen, mit dem du uns unter anderem mitteilen kannst, dass du freiwillig weiterversichert bleiben möchtest.
Die Beiträge, welche du im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung 58+ bezahlst, kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. comPlan sendet dir dazu jedes Jahr eine Steuerbescheinigung. Ob die Beiträge im Rahmen deiner freiwilligen Weiterversicherung 56+ steuerlich abzugsberechtigt sind, klärst du am besten direkt mit der zuständigen Steuerbehörde ab.
Sofern du die oben beschriebenen Bedingungen erfüllst, kannst du die freiwillige Weiterversicherung 56+ nutzen. Die freiwillige Weiterversicherung 58+ steht dir nicht offen, da die Teilnahme am Altersteilzeit-Modell 2020 freiwillig war.