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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Bei comPlan können sich sowohl Frauen als auch Männer zwischen dem 58. und dem 65. Geburtstag pensionieren lassen. Grundsätzlich wird dein angespartes Kapital in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt. Die Höhe deiner Rente wird auf Basis deines angesparten Guthabens mit dem Umwandlungssatz berechnet, der zum Zeitpunkt deiner Pensionierung für dein Alter festgelegt ist.

Umwandlungssätze

Alter   Ab 01.01.2023 Ab 01.01.2024 Ab 01.05.2024
65   5,32% 5,08% 5,00%
64   5,14% 4,90% 4,82%
63   4,97% 4,73% 4,65%
62   4,81% 4,57% 4,49%
61   4,66% 4,42% 4,34%
60   4,52% 4,28% 4,20%
59   4,39% 4,15% 4,07%
58   4,27% 4,03% 3,95%

Prozentsatz, mit dem Altersguthaben in jährliche Renten umgerechnet werden. Die Sätze sind abhängig vom Alter im Zeitpunkt der Pensionierung. Abgebildet sind nur die ganzen Altersjahre und der Beginn der Kalenderjahre. Die Umwandlungssätze werden jedoch monatsgenau berechnet.

Der Umwandlungssatz wird auf den Monat genau ermittelt. Dein Altersguthaben und die voraussichtliche Höhe deiner Rente kannst du auf comPlan Online sehen.

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.