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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Wenn du deinen Wohnsitz nach Austritt definitiv ins Ausland verlegst, kannst du wählen, ob wir dein Altersguthaben auf ein Konto oder eine Police einer Freizügigkeitsstiftung überweisen oder bar auszahlen sollen. Wenn du in die EU oder in einen Mitgliedsstaat der EFTA ziehst, kannst du den obligatorischen Teil deines Altersguthabens allerdings nicht bar beziehen. Diesen Teil überweisen wir auf ein Konto oder eine Police einer Freizügigkeitsstiftung deiner Wahl. Den aktuellen Stand deines Altersguthabens sowie die Höhe des obligatorischen Teils (BVG-Altersguthaben) davon kannst du deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online entnehmen.

Wenn du dein Vorsorgekapital bar beziehen willst, benötigen wir die definitive Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz oder der Fremdenpolizei sowie die Wohnsitzbestätigung des neuen Domizils im Ausland. Ferner muss bei einem Barbezug dein Ehepartner bzw. dein eingetragener Partner den Antrag notariell beglaubigt mitunterschreiben. 

Bei der Auszahlung der Freizügigkeitsleistung fallen Quellensteuern an. Zusätzlich dürfen Einkäufe, die du innerhalb von drei Jahren vor der Barauszahlung vorgenommen hast, grundsätzlich nicht als Kapital bezogen werden (dreijährige Sperrfrist). Wir zahlen deine restliche Austrittsleistung (abzüglich der Einkäufe der letzten drei Jahre inklusive Zinsen) trotzdem aus, aber die Einkäufe der letzten drei Jahre müssen nachträglich als Einkommen versteuert werden.

Dein Guthaben wird spätestens 30 Tage nach deinem Austritt bzw. nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen bzw. nach dem Abmeldedatum überwiesen.

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.