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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Wenn du dich nach deinem Austritt in der Rechtsform einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft selbständig machst, unterstehst du nicht mehr dem gesetzlichen Obligatorium der beruflichen Vorsorge. Dein Altersguthaben überweisen wir in diesem Fall auf ein Konto oder eine Police einer Freizügigkeitsstiftung.

Du hast auch die Möglichkeit, dir dein Guthaben bar auszahlen zu lassen. Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft, dann muss dein Ehepartner bzw. dein Partner den Antrag notariell beglaubigt mitunterschreiben. Die Barauszahlung muss als Kapitalbezug versteuert werden.

Einkäufe, die du innerhalb von drei Jahren vor der Barauszahlung vorgenommen hast, dürfen grundsätzlich nicht als Kapital bezogen werden (dreijährige Sperrfrist). Wir zahlen deine restliche Austrittsleistung (abzüglich der Einkäufe der letzten drei Jahre inklusive Zinsen) trotzdem aus, aber die Einkäufe der letzten drei Jahre müssen nachträglich als Einkommen versteuert werden.

Für eine Barauszahlung deines Vorsorgekapitals musst du die definitive Verfügung der AHV-Ausgleichskasse als selbständig erwerbende Person im Haupterwerb einreichen.

Den aktuellen Stand deines Altersguthabens kannst du deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online entnehmen. Dein Guthaben wird spätestens 30 Tage nach deinem Austritt bzw. nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen überwiesen.

Gründest du eine AG oder GmbH unterstehst du weiterhin der obligatorischen beruflichen Vorsorge und eine Barauszahlung deines Guthabens ist nicht möglich.

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.