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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Wenn du nur kurze Zeit bei comPlan versichert warst, kann es sein, dass deine Austrittsleistung kleiner ist als die Summe deiner gesamten jährlichen Arbeitnehmer-Beiträge. Im Fall dieser sogenannten Geringfügigkeit kannst du die Barauszahlung deines Guthabens beantragen. Dein Ehepartner bzw. dein eingetragener Partner muss den Antrag notariell beglaubigt mitunterschreiben. Die Barauszahlung muss als Kapitalbezug versteuert werden, wenn der Auszahlungsbetrag mindestens CHF 5000 beträgt. Den aktuellen Stand deines Altersguthabens sowie die Höhe der jährlichen Beiträge kannst du auf comPlan Online sehen.

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.