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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Bei deinem Austritt entspricht die Höhe der Austrittsleistung grundsätzlich deinem individuellen Altersguthaben. Auch Sondereinlagen, die vor dem Wechsel der Pensionskasse deinem Altersguthaben gutgeschrieben worden sind, sind Bestandteil. Das Altersguthaben wird im Zeitpunkt des Austritts mit dem Mindest-Altersguthaben gemäss dem Gesetz der beruflichen Vorsorge (BVG) und demjenigen gemäss Freizügigkeitsgesetz (FZG) verglichen. Der höchste dieser drei Beträge wird dir als Freizügigkeitsleistung ausbezahlt. Den aktuellen Stand deines Altersguthabens kannst du deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online entnehmen. 

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.