Meta Navigation

Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Wirst du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls invalid, erhältst du zusätzlich zur IV-Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) eine jährliche Invalidenrente in der Höhe von 50% deines versicherten Lohns bei Eintritt der Invalidität. Voraussetzung ist, dass du bei Eintritt deiner Arbeitsunfähigkeit, die zur Invalidität geführt hat, bei comPlan versichert warst. Du hast Anspruch auf die ganze Invalidenrente, wenn dein Invaliditätsgrad gemäss der IV mindestens 70% beträgt. Beträgt der Invaliditätsgrad 25% bis 69% wird deine Invalidenrente entsprechend dem Invaliditätsgrad gemäss IV gewährt. Ferner kann deine Invalidenrente gekürzt werden, wenn die Summe sämtlicher Renten im Invaliditätsfall zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften (z.B. IV- und UVG-Renten) 90% des letzten Jahreslohns vor Eintritt der Invalidität übersteigt.

Damit wir deinen Anspruch auf eine Invalidenrente bei uns beurteilen und deren Höhe festlegen können, benötigen wir den rechtsgültigen Entscheid der IV. Deine Invalidenrente beginnt im Zeitpunkt des Anspruchs auf die IV-Rente zu laufen, frühestens jedoch mit dem Wegfallen deines Lohnanspruchs oder der Unfall- oder Krankentaggelder. Für Swisscom Mitarbeitende ist dies bei Krankheit in der Regel nach 24 Monaten der Fall. Deine Invalidenrente wird längstens bis zum Erreichen deines 65. Altersjahrs ausgerichtet. Danach erhältst du eine Invaliden-Altersrente.

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.