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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Wenn sich der Entscheid der eidgenössischen Invalidenversicherung hinauszögert, hast du Anspruch auf einen IV-Vorschuss, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Du bist seit mindestens zwölf Monaten arbeitsunfähig
  • Dein Arbeitsverhältnis ist innert dieser zwölf Monate nicht beendet worden
  • Du hast vor mehr als sechs Monaten die IV-Rente bei der eidgenössischen Invalidenversicherung angemeldet.
  • Dein Lohnanspruch ist weggefallen oder die Taggeldleistungen aus IV-, Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- oder Militärversicherung sind abgelaufen.

Die Höhe des vollen IV-Vorschusses entspricht 50% des versicherten Lohns beim mutmasslichen Eintritt der Invalidität zuzüglich der maximalen IV-Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit und Teilzeitbeschäftigung wird der IV-Vorschuss entsprechend reduziert.

Der IV-Vorschuss endet:

  • mit Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der eidgenössischen Invaliditätsversicherung (IV)
  • mit dem Rückzug der IV-Anmeldung
  • bei Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
  • bei Erreichen des Pensionierungsalters
  • im Todesfall

Der IV-Vorschuss wird mit den rückwirkenden Renten der Vorsorgeeinrichtung sowie jenen der eidgenössischen Invalidenversicherung verrechnet.

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.