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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Du kannst bei deiner Pensionierung dein Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital bar beziehen. Lässt du das gesamte Altersguthaben als Kapital auszahlen, so hast du ab dem Zeitpunkt der Pensionierung keinen Anspruch mehr auf weitere Leistungen von uns. Das heisst, dass sowohl eine allfällige Alters-Kinderrente als auch Hinterlassenen-Renten im Todesfall entfallen. Beziehst du nur einen Teil, verringert sich dein Guthaben und die daraus berechneten Rentenleistungen entsprechend. Der Kapitalbezug wird unabhängig von deinem Einkommen zu einem reduzierten Kapitalsteuersatz versteuert.

Für einen Kapitalbezug benötigen wir mindestens einen Monat vor der Pensionierung deinen schriftlichen Antrag. Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft, muss der Partner den Antrag notariell beglaubigt mitunterzeichnen. Änderungen eines eingereichten Antrags sind ebenfalls bis einen Monat vor der Pensionierung möglich und müssen erneut vom Partner (amtlich beglaubigt) mitunterzeichnet werden.

Einkäufe, die du innerhalb von drei Jahren vor dem Bezug einbezahlt hast, dürfen drei Jahre lang nicht als Kapital bezogen werden (dreijährige Sperrfrist). Wir zahlen deine restliche Austrittsleistung (abzüglich der Einkäufe der letzten drei Jahre inklusive Zinsen) trotzdem aus, aber die Einkäufe der letzten drei Jahre müssen nachträglich als Einkommen versteuert werden.

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.