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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Ab dem 58. Geburtstag kannst du dich auch schrittweise pensionieren lassen, d.h. zu einem reduzierten Beschäftigungsgrad tätig sein und gleichzeitig einen Teil deiner Altersleistungen beziehen. Dein Altersguthaben und die Überbrückungsrente werden proportional auf deine Teilpensionierung bzw. deine Weiterbeschäftigung aufgeteilt. Im Rahmen der Teilpensionierung kannst du deine anteilsmässigen Leistungen als Kapital oder in Form einer lebenslangen Rente beziehen. Für den Teil der weiteren Anstellung zahlen du und der Arbeitgeber weiterhin Beiträge, allerdings basierend auf dem neuen, reduzierten Beschäftigungsgrad bzw. dem entsprechend angepassten Lohn. Du kannst dich bei uns alle 12 Monate teilpensionieren lassen. Die Höhe deiner Altersleistungen bei Teilpensionierung kannst du auf comPlan Online selber berechnen. Reduzierst du deinen Beschäftigungsgrad nach Alter 58 ohne einen Teil deiner Altersleistungen zu beziehen, reduziert sich dein Anspruch auf Überbrückungsrente proportional. 

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.