Meta Navigation

Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Wir prüfen jährlich, ob die laufenden Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten der Teuerung angepasst werden sollen. Ob ein solcher Ausgleich stattfindet, ist von den finanziellen Möglichkeiten von comPlan abhängig. Rentenerhöhungen können allerdings nur verantwortet werden, wenn die Wertschwankungsreserven ihren Zielwert erreicht haben. Das Ergebnis der Überprüfung des Teuerungsausgleichs durch den Stiftungsrat wird jährlich im Geschäftsbericht publiziert. Da unsere Renten das gesetzliche Minimum in der Regel deutlich übersteigen, haben die gesetzlichen Anpassungen der BVG-Hinterlassenen und -Invalidenrenten durch den Bundesrat für comPlan kaum Bedeutung.

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.