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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Lebst du im Konkubinat, kannst du deinen Lebenspartner zusätzlich zur Rente mit einem Todesfallkapital begünstigen. Dieses Todesfallkapital umfasst 100% des letzten versicherten Lohnes die zusätzlichen Sparbeiträge für die Sparvarianten Plus und Extra, die bei comPlan getätigten Einkäufe sowie Auskäufe vorzeitige Pensionierung abzüglich die bei comPlan getätigten und noch nicht zurückbezahlten WEF-Vorbezüge und scheidungsrechtlichen Auszahlungen. Das Todesfallkapital deckt die finanziellen Zusatzkosten die unmittelbar nach deinem Tod entstehen.

Dein Lebenspartner hat nur Anspruch auf das Todesfallkapital, wenn er auch die Bedingungen für die Lebenspartnerrente erfüllt und du ihn mit dem Unterstützungsvertrag sowohl für die Rente als auch für das Todesfallkapital begünstigt hast.

Wenn es Personen gibt, die von dir in erheblichem Masse unterstützt werden, kannst du diese mit einem Todesfallkapital begünstigen. Voraussetzung dazu ist, dass du die entsprechende Begünstigten-Erklärung ausfüllst und die erhebliche Unterstützung im Todesfall nachgewiesen werden kann.

Gibt es keinen begünstigten Lebenspartner bzw. Personen, die du in erheblichem Masse unterstützt, dann geht das Todesfallkapital zu gleichen Teilen an alle deine Kinder, bei deren Fehlen an deine Eltern und bei deren Fehlen an deine Geschwister. Wenn du deine Kinder, Eltern oder Geschwister nicht in der vorgesehenen Reihenfolge oder nicht zu gleichen Teilen mit dem Todesfallkapital begünstigen möchtest, dann kann du die Begünstigten-Ordnung mittels Formular ändern.

Das Todesfallkapital für waisenrentenberechtigte Kinder (siehe auch Waisenrente) beträgt 100% des letzten versicherten Lohnes zuzüglich die zusätzlichen Sparbeiträge für die Sparvarianten Plus und Extra, die bei comPlan getätigten Einkäufe sowie Auskäufe vorzeitige Pensionierung abzüglich die bei comPlan getätigten und noch nicht zurückbezahlten WEF-Vorbezüge und scheidungsrechtlichen Auszahlungen.  Falls keines der Kinder mehr Anspruch auf Waisenrente hat oder das Todesfallkapital an deine Eltern oder deine Geschwister geht, werden die zusätzlichen Sparbeiträge für die Sparvarianten Plus und Extra, die bei comPlan getätigten Einkäufe sowie Auskäufe vorzeitige Pensionierung abzüglich die bei comPlan getätigten und noch nicht zurückbezahlten WEF-Vorbezüge und scheidungsrechtlichen Auszahlungen verteilt.

Die Hinterlassenen von Rentenbezügern erhalten kein Todesfallkapital.

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.