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Leistungen

Wer erhält welche Leistungen?

Welche Leistungen erbringt comPlan? Was erhalten Versicherte beim Austritt, bei der Pensionierung oder bei Invalidität und im Todesfall? Alles zu den Leistungen von comPlan kurz und einfach erklärt.

Beim Austritt

Freizügigkeitsleistung

Übertrag an neue Pensionskasse

Übertrag an Freizügigkeitsstiftung

Wenn du keinen neuen Arbeitgeber hast oder die Eintrittsschwelle für den Anschluss an die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers nicht erreichst, überweisen wir deine Austrittsleistung auf ein Konto oder eine Police einer Freizügigkeitsstiftung. Auf Wunsch kannst du dein Guthaben auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufteilen. Bitte teile uns die Bankverbindung der entsprechenden Stiftungen möglichst frühzeitig mit. Dein Guthaben wird spätestens 30 Tage nach deinem Austritt bzw. deiner Mitteilung überwiesen.

Auszahlung bei Selbständigkeit

Auszahlung bei Auswanderung

Auszahlung kleiner Guthaben

Bei der Pensionierung

Altersrente

Alters-Kinderrente

Kapitalbezug

Frühzeitige Pensionierung

Teilpensionierung

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Bei Invalidität

Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Altersrente für Invalide

Kapitalbezug für Invalide

IV-Vorschuss

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Im Todesfall

Ehegattenrente

Lebenspartnerrente

Todesfallkapital für Verheiratete

Todesfallkapital für Unverheiratete

Waisenrente

Teuerungsausgleich

Rentenzahlungen

Alle Angaben Stand Dezember 2018. Änderungen vorbehalten. Es gelten in jedem Fall die Regelungen gemäss Vorsorgereglement.