Das tiefe Zinsniveau bewirkt, dass die erwarteten künftigen Renditen der Vermögensanlagen tiefer ausfallen werden. Es findet eine finanzielle Umverteilung von erwerbstätigen zu pensionierten Personen statt. Die Rentner*innen haben eine Renten- und Renditegarantie, während die aktiv versicherten Personen die Risiken tragen. Um mehr Generationengerechtigkeit zu erreichen, wird der Umwandlungssatz ab dem 1. Januar 2023 schrittweise reduziert. Verschiedene Abfederungsmassnahmen helfen dabei, die Änderungen sozialverträglich zu gestalten.
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Das tiefe Zinsniveau bewirkt, dass die erwarteten künftigen Renditen der Vermögensanlagen tiefer ausfallen werden. Es findet eine finanzielle Umverteilung von erwerbstätigen zu pensionierten Personen statt. Die Rentner*innen haben eine Renten- und Renditegarantie, während die aktiv versicherten Personen die Risiken tragen. Um mehr Generationengerechtigkeit zu erreichen, wird der Umwandlungssatz ab dem 1. Januar 2023 schrittweise reduziert. Verschiedene Abfederungsmassnahmen helfen dabei, die Änderungen sozialverträglich zu gestalten.
Die Änderungen und Hintergründe in Kürze
Die Änderungen im Detail
Wie verändern sich die Umwandlungssätze?
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Umwandlungssatz für die ordentliche Pensionierung im Alter 65 von heute 5.34% auf 5.0% gesenkt. Die Senkung erfolgt etappenweise in 17 monatlichen Schritten von 0.02% und dauert somit bis am 1. Mai 2024. Auch für Pensionierungen vor dem 65. Geburtstag werden die Umwandlungssätze parallel dazu gesenkt. Das FAQ ganz unten auf dieser Seite erklärt unter anderem die wichtigsten Fachbegriffe.
Was bedeuten die tieferen Umwandlungssätze für mich, wenn ich per 1. Januar 2023 oder später in Pension gehe?
Die Umwandlungssatzsenkung erfolgt schrittweise und wird mit diversen Massnahmen abgefedert. Dadurch steigt deine Altersrente auch nach dem 1. Januar 2023 weiterhin mit jedem Monat, den du länger arbeitest bzw. später in Pension gehst, an. Diese monatliche Zunahme wird während der Phase der Umwandlungssatzsenkung nicht mehr gleich gross sein wie vorher. Es ist aber nicht möglich, dass du nach dem 1. Januar 2023 eine tiefere Altersrente von comPlan erhältst, als wenn du zu einem früheren Zeitpunkt in Pension gegangen wärst.
Ich plane, mein gesamtes Altersguthaben in Kapitalform zu beziehen. Betreffen mich die geänderten Umwandlungssätze überhaupt?
Bei einem Kapitalbezug wird dir das vorhandene Altersguthaben ausbezahlt, und der Umwandlungssatz kommt nicht direkt zur Anwendung. Das tiefe Zinsniveau und die gesunkenen Renditeerwartungen bei der Vermögensanlage, d.h. die Treiber für die Umwandlungssatzsenkung, betreffen dich allerdings auch bei der privaten Vermögensanlage deines Kapitalbezugs.
Welche Abfederungsmassnahmen sind vorgesehen?
Damit die Altersrente trotz tieferen Umwandlungssätzen annähernd gleich hoch bleibt, wird im Zeitpunkt der Pensionierung ein höheres Altersguthaben benötigt. Deshalb werden die Sparbeiträge erhöht. Gleichzeitig sichert dir comPlan zu, dass deine Altersrente bei einer ordentlichen Pensionierung im Alter von 65 Jahren auf Basis der Sparvariante Standard nicht mehr als 2% tiefer ausfällt als vor der Umwandlungssatzsenkung. Wenn die höheren Sparbeiträge nicht ausreichen, um die Rentenreduktion auf Basis der Sparvariante Standard auf 2% zu begrenzen, schreibt comPlan dir Sondereinlagen gut.
Wie verändern sich die Sparbeiträge von Swisscom?
Der Sparbeitrag von Swisscom für alle versicherten Personen ab dem Alter von 22 Jahren wird um 0.7 Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig kann der Risikobeitrag (für die Leistungen bei Tod und Invalidität), welcher vollumfänglich durch Swisscom bezahlt wird, um 0.7 Prozentpunkte gesenkt werden. Die Änderungen sind somit für Swisscom kostenneutral.
Wie verändern sich meine eigenen Sparbeiträge?
In der Sparvariante Standard werden die Sparbeiträge für alle versicherten Personen ab dem Alter von 22 Jahren um 0.5 Prozentpunkte erhöht. In der Sparvariante Plus werden die Sparbeiträge in der Alterskategorie "22 bis 39 Jahre" um 0.2 Prozentpunkte erhöht. Für alle anderen Mitarbeitenden bzw. in den anderen Sparvarianten bleiben die Sparbeiträge unverändert. Ab dem 1. Januar 2023 gelten somit folgende Sparbeitragssätze:
Alter | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Gesamtbeitrag |
---|---|---|---|
18-21 | 0.0% | 0.0% | 0.0% |
22-39 | 7.1% | 7.1% | 14.2% |
40-54 | 11.1% | 9.1% | 20.2% |
55-65 | 13.7% | 11.1% | 24.8% |
Alter | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Gesamtbeitrag |
---|---|---|---|
18-21 | 0.0% | 2.0% | 2.0% |
22-39 | 7.1% | 7.5% | 14.6% |
40-54 | 11.1% | 10.3% | 21.4% |
55-65 | 13.7% | 13.3% | 27.0% |
Alter | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Gesamtbeitrag |
---|---|---|---|
18-21 | 0.0% | 4.0% | 4.0% |
22-39 | 7.1% | 8.0% | 15.1% |
40-54 | 11.1% | 12.0% | 23.1% |
55-65 | 13.7% | 16.0% | 29.7% |
Warum werden die Arbeitnehmer-Sparbeiträge in der Sparvariante Extra nicht angepasst?
Es gibt gesetzliche Vorschriften, wie hoch die Sparbeiträge einer Pensionskasse höchstens sein dürfen. comPlan hat in der Sparvariante Extra den Spielraum bereits ausgeschöpft und darf die Sparbeiträge nicht weiter erhöhen.
Wie hoch sind die Sondereinlagen für mich?
Der Betrag deiner Sondereinlagen wird per 1. Januar 2023 von der Pensionskassenexpertin berechnet werden. Er wird so festgelegt, dass deine Altersrente im Alter von 65 Jahren auf Basis der Sparvariante Standard um maximal 2% reduziert wird. Das bedeutet, dass die Umwandlungssatzsenkung auf deinen freiwilligen Sparbeiträgen der Sparvarianten Plus und Extra nicht kompensiert wird. Auch auf freiwilligen Einzahlungen und Einlagen von Swisscom seit dem 1. Januar 2021 wird die Umwandlungssatzsenkung nicht kompensiert. Trittst du per 1. Januar 2022 oder später bei Swisscom ein, erhältst du Sondereinlagen für dein zukünftig bei comPlan angespartes Guthaben, jedoch nicht für das bei comPlan eingebrachte Guthaben deiner vorangehenden Vorsorgeeinrichtung.
Was sind Sondereinlagen?
Die Sondereinlagen werden vom 1. Januar 2023 bis am 31. Mai 2024 zusätzlich zu den Sparbeiträgen und Zinsen deinem Alterskonto gutgeschrieben. Sie beeinflussen direkt die Höhe der Altersrente und helfen so, die Auswirkungen der tieferen Umwandlungssätze abzufedern. Die Sondereinlagen gehen zu Lasten von comPlan.
Ändert sich die Höhe der Alters-Kinderrente?
Nein. Die Höhe der Alters-Kinderrente orientiert sich bei comPlan am obligatorischen Anteil (gesetzlichen Minimum) deines Altersguthabens und ist somit von den Änderungen nicht betroffen.
Wird die von Swisscom finanzierte AHV-Überbrückungsrente weitergeführt?
Ja, der Anspruch auf die Überbrückungsrente bleibt unverändert bestehen.
Welche Änderungen gibt es bei der AHV-Überbrückungsrente, welche ich selbst finanziere?
Wenn die von Swisscom finanzierte Überbrückungsrente tiefer als die maximale AHV-Altersrente ist, kannst du sie auf freiwilliger Basis auf das Maximum erhöhen. Die Erhöhung der Überbrückungsrente wird mit einer Kürzung deiner Alterskapitals bzw. deiner lebenslänglichen Altersrente finanziert. Die Kürzungssätze werden per 01.01.2023 aktualisiert und gelten für Pensionierungen ab dem gleichen Datum.
Anzahl Jahre des Bezugs der AHV-Überbrückungsrente | Kürzung des Alterskapitals bei Pensionierung für eine zusätzliche monatliche AHV-Überbrückungsrente von CHF 100 |
---|---|
7 Jahre | CHF 7'850 |
6 Jahre | CHF 6'794 |
5 Jahre | CHF 5'717 |
4 Jahre | CHF 4'619 |
3 Jahre | CHF 3'498 |
2 Jahre | CHF 2'355 |
1 Jahr | CHF 1'189 |
Anzahl Jahre des Bezugs der AHV-Überbrückungsrente | Kürzung des Alterskapitals bei Pensionierung für eine zusätzliche monatliche AHV-Überbrückungsrente von CHF 100 |
---|---|
7 Jahre | CHF 7'916 |
6 Jahre | CHF 6'843 |
5 Jahre | CHF 5'751 |
4 Jahre | CHF 4'641 |
3 Jahre | CHF 3'511 |
2 Jahre | CHF 2'361 |
1 Jahr | CHF 1'191 |
Ich bin bereits pensioniert. Wird meine laufende Rente unverändert weiterbezahlt?
Ja, deine laufende Rente ist garantiert und bleibt unverändert. Auch wenn du dich bis und mit 1. Dezember 2022 pensionieren lässt, bist du von den Änderungen der Umwandlungssätze ab 1. Januar 2023 nicht betroffen.
Ich bin bereits teilpensioniert. Wird meine laufende Rente unverändert weiterbezahlt?
Ja, deine laufende Rente aus Teilpensionierung ist garantiert und bleibt unverändert. Wenn du dich nach dem 1. Dezember 2022 vollständig pensionieren lässt, gelten für den künftigen Anspruch auf die restlichen Altersleistungen die Bestimmungen analog der übrigen aktiv versicherten Personen: die angepassten Umwandlungssätze, die angepassten Sparbeiträge sowie der Anspruch auf Sondereinlagen.
Die Hintergründe
Weshalb ist eine Anpassung des Umwandlungssatzes nötig?
Das anhaltend tiefe Zinsniveau wird in Zukunft zu niedrigeren Erträgen auf den Vermögensanlagen führen. Es findet eine finanzielle Umverteilung von aktiv versicherten zu pensionierten Personen statt. Diese soll im Hinblick darauf, dass die aktiv versicherten Personen in der Pensionskasse die Risiken tragen, die Rentner*innen jedoch eine Renditegarantie haben, reduziert werden. Deshalb wird die im Umwandlungssatz enthaltene Renditegarantie und somit der Umwandlungssatz reduziert. So erreicht comPlan mehr Generationengerechtigkeit.
Wie sind die Renditechancen zwischen jüngeren und älteren versicherten Personen konkret verteilt?
Wird eine Person heute pensioniert, enthält die lebenslängliche garantierte Altersrente (über den Umwandlungssatz) einen festen Zins von ca. 2.7% pro Jahr. Demgegenüber belief sich bei den aktiv versicherten Personen die durchschnittliche Verzinsung des Altersguthabens in den letzten 5 Jahren auf die Hälfte (1.35% pro Jahr). Mit der Senkung der Umwandlungssätze wird der in den neuen Altersrenten eingerechnete Zins auf ca. 2% reduziert. Somit haben insbesondere auch jüngere Personen die Chance auf eine höhere Rendite ihres Pensionskassenguthabens.
Weshalb geht comPlan in Zukunft von einer tieferen Rendite der Vermögensanlagen aus?
Die Zinsen sind in den letzten 20 Jahren stark gesunken. Die teilweise sehr attraktiven Vermögensrenditen der letzten Jahre geben keinen Aufschluss über die Renditeaussichten der Zukunft. Das historisch tiefe Zinsniveau wird die zukünftige Rendite der Vermögensanlagen negativ beeinflussen. Betroffen sind nicht nur die festverzinslichen Anlagen, sondern auch die Immobilien und teilweise die Aktien.
Haben die Massnahmen einen Zusammenhang mit dem Deckungsgrad von comPlan?
Nein. Mit den Änderungen per 1. Januar 2023 soll die Umverteilung von jüngeren zu älteren versicherten Personen reduziert und mehr Generationengerechtigkeit erreicht werden. Der Deckungsgrad von comPlan ist dabei nicht ausschlaggebend.
Weshalb werden die Umwandlungssätze nicht rückwirkend angepasst?
Laufende Renten sind garantiert und dürfen von Gesetzes wegen nicht reduziert werden.
Tragen die bereits pensionierten Personen trotzdem etwas zu den Massnahmen für mehr Generationengerechtigkeit bei?
Ja. Beim Tod einer rentenbeziehenden Person beträgt die Ehegatten-/Lebenspartnerrente ab dem 1. Januar 2023 einheitlich 60% der zuletzt bezogenen Alters-/Invalidenrente (bisher betrug die Ehegatten-/Lebenspartnerrente je nach Zeitpunkt der Entstehung der Alters-/Invalidenrente 60% oder 70%). Ausserdem wird die Berechnung der Altersrente, welche Invalidenrentner*innen von comPlan ab dem 65. Geburtstag erhalten, überarbeitet und fairer ausgestaltet. Diese beiden Änderungen tragen dazu bei, dass der Umwandlungssatz nicht unter 5.0% gesenkt werden muss.
Wie beteiligt sich Swisscom finanziell an den Massnahmen?
Die 0.7 Prozentpunkte, welche Swisscom bei den Risikobeiträgen einspart, fliessen durch die Erhöhung der Arbeitgeber-Sparbeiträge um 0.7 Prozentpunkte 1:1 an die versicherten Personen zurück. Ausserdem leistet Swisscom weiterhin einen Umwandlungsverlustbeitrag von 1.2% der gesamten Lohnsumme. Ohne diesen Umwandlungsverlustbeitrag müsste der Umwandlungssatz auf deutlich unter 5.0% gesenkt werden.
Deine Planung
Wie finde ich heraus, was die Änderungen für mich persönlich bedeuten?
Wir haben für dich eine Übersicht mit deinen persönlichen Beiträgen und Leistungen vor und nach dem 1. Januar 2023 zusammengestellt. Um sie abzurufen, logge dich auf comPlan Online ein und klicke auf "Vergleichsausweis 2022/2023". Bei diesem Vergleichsausweis handelt es sich um eine Momentaufnahme. Ab sofort berücksichtigen sämtliche Berechnungen von comPlan die Änderungen ab dem 1. Januar 2023.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich noch zu den aktuellen Umwandlungssätzen in Pension gehen möchte?
Kündige deinen Arbeitsvertrag spätestens auf den 30. November 2022. Halte dabei deine vertragliche Kündigungsfrist ein.
Ich möchte meine Altersleistungen bei comPlan verbessern. Welche Möglichkeiten habe ich?
Du kannst jeweils per 1. Januar deine Sparvariante auf Plus oder Extra erhöhen. Alternativ hast du die Möglichkeit mit freiwilligen Einkäufen deine Altersleistungen zu erhöhen. Mehr Informationen zum Thema Einkauf findet du hier.
Wie kann ich meine Sparvariante ändern?
Du kannst deine Sparvariante für das folgende Kalenderjahr jeweils zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember in comPlan Online ändern. Somit kannst du aktuell die Sparvariante per 1. Januar 2022 anpassen. Die Änderung per 1. Januar 2023 wird ab dem 1. Mai 2022 möglich sein.
Fragen
Du hast die Informationen und das Erklärvideo zur Senkung des Umwandlungssatzes angeschaut und doch noch Fragen?
So geht es weiter:
Hier findest du die Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Bei weiteren Fragen zu den Änderungen ab 1. Januar 2023 melde dich telefonisch oder per E-Mail bei comPlan.