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comPlan

Versicherte Personen

  • Versicherte Personen

    Du arbeitest bei Swisscom bzw. einer comPlan angeschlossenen Arbeitgeberfirma und erfüllst folgende Kriterien:

    • Du wirst im laufenden Kalenderjahr mindestens 18 und höchstens 65 Jahre alt

    • Du erhältst einen Jahreslohn von mindestens CHF 3'000

    • Du hast einen unbefristeten bzw. einen auf mehr als drei Monate befristeten Arbeitsvertrag

    Mehr zum Thema Eintritt

  • Eintrittsschwelle

    Du bist ab einem Jahreslohn von CHF 3'000 bei uns versichert, sofern du im laufenden Kalenderjahr mindestens 18 und höchstens 65 Jahre alt wirst und einen unbefristeten bzw. einen auf mehr als drei Monate befristeten Arbeitsvertrag hast.

    Mehr zum Thema Eintritt

  • Versicherter Lohn

    Dein Basislohn und der Erfolgsanteil bei einem Zielerreichungsgrad von 100% sind versichert. Alle übrigen Lohnbestandteile, wie Prämien, Dienstaltersgeschenke, Zulagen, Fringe Benefits, etc. werden dem versicherten Lohn nicht angerechnet. Wichtig: Wir ziehen keinen Koordinationsabzug vom Jahreslohn ab. Das heisst: Dein ganzer Lohn ist bei uns versichert. Falls du bei Worklink in einem Modell mit schwankendem Lohn (Kategorie F, Follow-up Solution oder Stundenlohn) angestellt bist, berechnen wir die Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall auf Basis deines Durchschnittslohns der letzten 12 Monate. Du kannst deinen versicherten Lohn deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online entnehmen.

    Zu comPlan Online

  • Versicherungsbeginn

    Du bist ab dem Tag, an dem dein Arbeitsverhältnis bei deinem bei uns angeschlossenen Arbeitgeber anfängt oder an dem erstmals ein Lohnanspruch besteht, bei uns versichert.

  • Versicherungsende

    Deine Versicherung für das Alterssparen endet am letzten Arbeitstag bei deinem bei uns angeschlossenen Arbeitgeber. Falls du nicht unmittelbar danach einer anderen Pensionskasse beitrittst, so bleibst du während einem Monat nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses für die Risiken Tod und Invalidität bei uns versichert. Danach erlöschen sämtliche Versicherungsleistungen.

  • Freiwillig Versicherte

    Du kannst dich nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei uns freiwillig weiterversichern lassen, wenn du mindestens 56 Jahre alt bist und verschiedene andere Bedingungen erfüllt sind. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der freiwilligen Weiterversicherung findest du unter der Rubrik "Lebenssituationen" auf dieser Webseite. 

    Mehr zum Thema Freiwillige Weiterversicherung

Höhe der Beiträge

  • Sparvarianten

    comPlan bietet dir drei Sparvarianten für die Altersvorsorge: Standard, Plus und Extra. Alle Varianten gehen deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus. Ohne deine Rückmeldung sparst du automatisch in der Variante Standard. Mit einem Wechsel in die Sparvarianten Plus und Extra erhöhen sich deine Sparbeiträge - aber auch deine Lohnabzüge. Dadurch wird dein ausbezahlter Lohn kleiner. Gleichzeitig erhöht sich dein Altersguthaben laufend und in der Regel reduziert sich die Steuerbelastung. Die Sparbeiträge des Arbeitgebers sind bei allen drei Sparvarianten gleich hoch. 

    Sparvariante Standard
    Alter Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamtbeitrag
    18-21 0.0% 0.0% 0.0%
    22-39 7.1% 7.1% 14.2%
    40-54 11.1% 9.1% 20.2%
    55-70 13.7% 11.1% 24.8%
    Sparvariante Plus
    Alter Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamtbeitrag
    18-21 0.0% 2.0% 2.0%
    22-39 7.1% 7.5% 14.6%
    40-54 11.1% 10.3% 21.4%
    55-70 13.7% 13.3% 27.0%
    Sparvariante Extra
    Alter Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamtbeitrag
    18-21 0.0% 4.0% 4.0%
    22-39 7.1% 8.0% 15.1%
    40-54 11.1% 12.0% 23.1%
    55-70 13.7% 16.0% 29.7%

    Die Höhe deiner Sparbeiträge, den aktuellen Stand deines Altersguthabens sowie die voraussichtliche Höhe deiner Altersleistungen kannst du deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online entnehmen.

    Zu comPlan Online

  • Wechsel der Sparvariante

    Du kannst bei deinem Eintritt sowie anschliessend jeweils per 1. Januar die Sparvariante wählen. Beim Eintritt bestimmst du eine höhere Sparvariante mittels Formular. Anschliessend kannst du jährlich per 1. Januar deine Sparbeiträge erhöhen oder auch wieder reduzieren.

    Du kannst deine Sparvariante jeweils bis Mitte Januar auf comPlan Online wechseln.

    Zu comPlan Online

  • Risikobeiträge

    Die Kosten für die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität werden bei comPlan vollständig durch deinen Arbeitgeber bezahlt. Die Höhe der Risikobeiträge beträgt für alle Versicherten 1.75% des versicherten Lohnes. Mit diesen Beiträgen finanziert comPlan sämtliche Invalidenrenten, die damit verbundenen Invaliden-Kinderrenten aber auch alle Ehegatten- und Waisenrenten sowie die Todesfallkapitalien. Die Höhe des Risikobeitrages findest du auf deinem Vorsorgeausweis auf comPlan Online.

    Zu comPlan Online

  • Umwandlungsverlustbeiträge

    Bei deiner Pensionierung wird deine lebenslange Rente mit dem Umwandlungssatz berechnet. Dein Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz ergibt deine jährliche Altersrente. Der Umwandlungssatz wird bei comPlan ab dem 01.01.2023 schrittweise auf 5% im Alter 65 gesenkt. Aus technischer Sicht sollte dieser Satz allerdings deutlich unter 5% liegen. Jede Pensionierung generiert damit einen Umwandlungsverlust: comPlan zahlt eine höhere Rente aus, als die angesparten Guthaben zu finanzieren vermögen. Diese Lücke schliessen wir mit einem Beitrag von 1.2% der versicherten Lohnsumme. Dieser Beitrag wird vollständig durch deinen Arbeitgeber finanziert.

    Die Höhe des Umwandlungsverlustbeitrags für dich kannst du deinem Vorsorgeausweis entnehmen.

    Zu comPlan Online

Sondereinlagen

  • Höhe Sondereinlagen

    Die zukünftigen Renditen der meisten Vermögensanlagen sind stark abhängig vom Zinsniveau am Finanzmarkt. Dieses ist seit Jahren tief, was in Zukunft zu niedrigeren Erträgen der Vermögensanlagen führen wird. Deshalb muss comPlan den Umwandlungssatz senken. Bei Sondereinlagen handelt es sich um Beträge, welche zusätzlich zu den Sparbeiträgen und den Zinsen deinem Altersguthaben ​gutgeschrieben werden. Die Gutschriften beeinflussen direkt die Höhe der Altersrente und helfen so, die Auswirkungen der tieferen Umwandlungssätze abzufedern. Die Sondereinlagen gehen zu Lasten von comPlan.

    Die Höhe der monatlichen Sondereinlage siehst du auf deinem Vorsorgeausweis.

    Zu comPlan Online

  • Gutschrift Sondereinlagen

    Die Gutschrift der Sondereinlagen erfolgt monatlich. Wenn du dich pensionieren lässt, invalid wirst oder stirbst, werden die restlichen, noch nicht gutgeschriebenen Sondereinlagen bei der Leistungsberechnung mitberücksichtigt. Verlässt du deinen Arbeitgeber, hast du keinen Anspruch mehr auf die noch nicht gutgeschriebenen Sondereinlagen (ausser du trittst aus dem Sozialplan aus). Damit wird sichergestellt, dass die Einlagen den Personen zugutekommen, die langfristig bei uns versichert sind bzw. bei uns pensioniert werden.

    Die Gutschrift der monatlichen Sondereinlage siehst du auf deinem Vorsorgeausweis.

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