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comPlan
Aktualisiert am

Was du über die Möglichkeiten der freiwilligen Weiterversicherung bei comPlan wissen musst.

Welche Möglichkeiten habe ich, nach meinem Austritt bei Swisscom weiterhin bei comPlan versichert zu bleiben? Wie unterscheiden sich die beiden freiwilligen Weiterversicherungsmöglichkeiten "58+" und "56+"? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie muss ich vorgehen? Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt.

Kann ich mich nach meinem Austritt bei Swisscom weiterhin bei comPlan versichern?

Du kannst im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung 58+ bei comPlan versichert bleiben, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Du bist beim Austritt mindestens 58 Jahre alt.

  • Dein Arbeitsverhältnis ist von Swisscom aufgelöst worden oder du trittst aus dem Sozialplan aus.

  • Du bist nach deinem Austritt bei Swisscom (weiterhin) der schweizerischen AHV unterstellt.

Die Wahl dieser freiwilligen Weiterversicherung 58+ hat zur Folge, dass du deine Altersleistungen (Altersrente/-kapital, allenfalls Alterskinderrente, AHV-Überbrückungsrente) erst zu einem späteren Zeitpunkt abrufst. Ausserdem bleiben die Leistungen von comPlan bei Invalidität oder Todesfall versichert.

Hinweis 1
Falls du in eine neue Pensionskasse eintreten wirst, ist eine freiwillige Weiterversicherung 58+ nur in reduzierter Form oder gar nicht möglich. Bitte wende dich in diesem Fall an deine Ansprechperson bei comPlan, um deine Möglichkeiten abzuklären.

Wie funktioniert diese Variante der freiwilligen Weiterversicherung 58+?

Du kannst zwischen folgenden Möglichkeiten auswählen:

Versicherter Lohn Risiko Versicherter Lohn Alter
Standard 100 % des bisher versicherten Lohns 100 % des bisher versicherten Lohns
Variante 1 100 % des bisher versicherten Lohns 50 % des bisher versicherten Lohns
Variante 2 100 % des bisher versicherten Lohns 0 % des bisher versicherten Lohns
Variante 3 50 % des bisher versicherten Lohns 50 % des bisher versicherten Lohns
Variante 4 50 % des bisher versicherten Lohns 0 % des bisher versicherten Lohns

Der "versicherte Lohn Risiko" ist massgebend für die Beiträge und Leistungen im Fall von Invalidität oder Tod. Der "versicherte Lohn Alter" bestimmt die Sparbeiträge und beeinflusst somit die Höhe der Altersrente oder des Alterskapitals, das du später erhältst. 

Sämtliche Spar- und Risikobeiträge gehen zu deinen Lasten und werden dir jeden Monat von comPlan in Rechnung gestellt.

Du kannst jeweils per 1. Januar eine andere Variante wählen. Allerdings sind Varianten mit einem höheren versicherten Lohn Risiko und/oder Alter nicht mehr wählbar.

Hinweis 2
Die Höhe der Beiträge und Leistungen in den verschiedenen Varianten kannst du auf comPlan Online berechnen.

Wann endet die freiwillige Weiterversicherung 58+?

Du wirst spätestens mit Erreichen des 65. Geburtstags zu den dann gültigen Bedingungen von comPlan pensioniert. Du kannst die freiwillige Versicherung aber auch vorher jederzeit beenden. Bei vorzeitiger Beendigung erhältst du Altersleistungen von comPlan (Altersrente/-kapital, allenfalls Alterskinderrente, AHV-Überbrückungsrente). Wenn die Versicherung mehr als zwei Jahre gedauert hat, musst du die Altersleistungen in Rentenform beziehen. Ein Kapitalbezug ist nicht mehr möglich.

Falls du weiterhin erwerbstätig oder auf Stellensuche bist, kannst du dein Pensionskassenguthaben an deine neue Vorsorgeeinrichtung überweisen lassen.

 Wie muss ich vorgehen, um die freiwillige Weiterversicherung 58+ zu beantragen?

comPlan kontaktiert dich ungefähr 5 Monate vor deinem Austritt schriftlich. Wir senden dir per Post einen Fragebogen, mit dem du uns unter anderem mitteilen kannst, dass du freiwillig weiterversichert bleiben möchtest.

Kann ich mich auch weiterversichern lassen, wenn ich selber gekündigt habe?

Du kannst im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung 56+ bei comPlan versichert bleiben, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Du bist beim Austritt mindestens 56, jedoch nicht älter als 60 Jahre alt.

  • Du bist nach deinem Austritt bei Swisscom (weiterhin) der schweizerischen AHV unterstellt.

  • Du bist nach deinem Austritt bei Swisscom nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge BVG unterstellt.

Du kannst also freiwillig versichert bleiben, wenn du beispielsweise eine Auszeit nimmst, längere Zeit auf Reisen gehst oder selbständigerwerbend bist (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft). Wenn du bei der Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers versichert bist oder Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehst, ist die freiwillige Weiterversicherung 56+ nicht möglich.

Wie funktioniert diese Variante der freiwilligen Weiterversicherung 56+?

Dein bisher versicherter Lohn bleibt weiterhin versichert. Das bedeutet, dass auch die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod unverändert bleiben.

 Sämtliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge gehen zu deinen Lasten und werden dir jeden Monat von comPlan in Rechnung gestellt.

Hinweis 3
Die Höhe der Beiträge und Leistungen siehst du auf deinem Vorsorgeausweis in comPlan Online.

Wann endet die freiwillige Weiterversicherung 56+?

Die freiwillige Weiterversicherung 56+ endet nach zwei Jahren, allerdings spätestens an deinem 60. Geburtstag. Du kannst die freiwillige Versicherung aber auch vorher jederzeit beenden. Ab dem Ende der freiwilligen Weiterversicherung 56+ erhältst du Altersleistungen von comPlan (Altersrente/-kapital, allenfalls Alterskinderrente), hast jedoch keinen Anspruch auf eine von Swisscom finanzierte AHV-Überbrückungsrente. Falls du weiterhin erwerbstätig oder auf Stellensuche bist, kannst du dein Pensionskassenguthaben an deine neue Vorsorgeeinrichtung überweisen lassen.

  Wie muss ich vorgehen, um die freiwillige Weiterversicherung 56+ zu beantragen?

comPlan kontaktiert dich ungefähr 5 Monate vor deinem Austritt schriftlich. Wir senden dir per Post einen Fragebogen, mit dem du uns unter anderem mitteilen kannst, dass du freiwillig weiterversichert bleiben möchtest.

 Ich lasse mich freiwillig weiterversichern. Habe ich dadurch einen steuerlichen Vorteil?

Die Beiträge, welche du im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung 58+  bezahlst, kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. comPlan sendet dir dazu jedes Jahr eine Steuerbescheinigung. Ob die Beiträge im Rahmen deiner freiwilligen Weiterversicherung 56+ steuerlich abzugsberechtigt sind, klärst du am besten direkt mit der zuständigen Steuerbehörde ab.

Checkliste Weiterversicherung

Die drei wichtigsten Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung.

  • Nutze comPlan Online, um deine voraussichtlichen Altersleistungen zu berechnen.
  • Vergleiche mit Hilfe von comPlan Online die Leistungen bei einer sofortigen Pensionierung mit den Bedingungen bei einer freiwilligen Weiterversicherung.
  • Prüfe, ob die Kosten für die Beiträge für dich finanzierbar sind, bevor du dich für eine freiwillige Versicherung entscheidest.