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comPlan

Neuer Stiftungsrat von comPlan

Stiftungsratswahlen

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ von comPlan und trägt die Gesamtverantwortung für die Führung deiner Pensionskasse. Die Amtsperiode der Arbeitnehmervertretung endet am 31. Dezember 2026 – jetzt hast du die Möglichkeit, die neue Amtsperiode als Arbeitnehmervertretung im Stiftungsrat aktiv mitzugestalten!   

Wer kann teilnehmen?

Alle aktiven Versicherten (Wahlberechtigte), die am 31. Mai 2026 bei comPlan versichert sind und bis zum Start der Wahlperiode nicht austreten. 

Die wichtigsten Termine

Kandidatur

08.06.2026 Einladung zur Kandidatur per E-Mail
08.06. bis 07.07.2026 Vorschlagsperiode (Einreichen von Wahlvorschlägen)
01.09.2026 Bekanntgabe der Kandidierenden

Wahlen

10.09.2026 Versand Wahlunterlagen per E-Mail
14. bis 27.09.2026 Elektronische Wahl (anonym & geschützt)

Resultat

30.09.2026 Information an die Gewählten per E-Mail
01.10.2026 Veröffentlichung des Wahlergebnisses
01.01.2027 Start Amtsperiode 2027 - 2031

Die Wahl der 14 Stiftungsräte

Arbeitgeber und Arbeitnehmende bestimmen ihre Vertretung im Stiftungsrat unterschiedlich:

  • die Arbeitnehmenden wählen ihre Stiftungsräte 

  • die Vertreter der Arbeitgeber werden vom Verwaltungsrat der Swisscom Gruppe bestimmt. 

Einreichen der Wahlvorschläge – so funktioniert der Prozess

Für die Wahlen der Arbeitnehmervertretung im Stiftungsrat können Wahlvorschläge während der Vorschlagsperiode (8. Juni bis 7. Juli 2026) eingereicht werden. Sie müssen von mindestens 100 aktiven Versicherten (Wahlberechtigten) unterschrieben werden.  

Damit die Einreichung gültig ist, müssen die Vorgaben zur Art der Unterschrift und zum dazugehörigen Formular strikt eingehalten werden.  

1. Grundsatz: Die erste Unterschrift entscheidet – keine Mischform 

Die kandidierende Person wird zu Beginn des Prozesses entweder durch eine Selbstnominierung oder durch die Nominierung durch eine dritte Person auf der Wahlvorschlagsliste eingetragen. In beiden Fällen muss die kandidierende Person auf der Wahlvorschlagsliste persönlich – entweder digital oder physisch – bestätigen, dass sie die Wahl als Mitglied des Stiftungsrates von comPlan annehmen wird, sofern sie im Wahlgang vom 14. bis 27. September 2026 die dazu notwendigen Stimmen erhält.  

Mit dieser ersten persönlichen Bestätigung der kandidierenden Person wird verbindlich festgelegt, in welcher Form alle weiteren Unterschriften gesammelt werden:  

  • Digitale Signatur → alle Unterschriften müssen digital mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) gesammelt werden. 

  • Physische Unterschrift → alle Unterschriften müssen physisch gesammelt werden. 

Eine Mischung der beiden Unterschriftsarten innerhalb derselben Liste ist nicht zulässig. Diese Regel gilt sowohl für Unterschriften der kandidierenden Person als auch für alle aktiven Versicherten (Wahlberechtigten), die eine Liste unterstützen. 

2. Wahl des richtigen Formulars 

Je nach Art der ersten Unterschrift muss zwingend das entsprechende Formular verwendet werden: 

  • Formular digitale Signatur – bei digitalem Start des Prozesses

  • Formular physische Unterschriften – bei Start mit physischen Unterschriften

Die Formulare enthalten detaillierte Hinweise zum korrekten Vorgehen. 

3. Einholen der 100 Unterschriften (ab 8. Juni 2026)

Jede Wahlvorschlagsliste benötigt mindestens 100 gültige Unterschriften von aktiven Versicherten (Wahlberechtigten). Nur wahlberechtigte Personen dürfen einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlberechtigt sind ausschliesslich Personen, die bei comPlan aktiv versichert sind und sich nicht in gekündigter Stellung befinden. Da ungültige Unterschriften nicht angerechnet werden, wird empfohlen, mehr als die erforderlichen 100 Unterschriften zu sammeln.

Wichtig

  • Alle Unterschriften müssen entsprechend der gewählten Form (digital oder physisch) eingeholt werden. 

  • Es ist erlaubt, zwei getrennte Prozesse (digital und physisch) zu starten – jedoch nur, wenn die kandidierende Person beide Listen separat unterschreibt und die Unterschriften strikt getrennt gesammelt werden. 

4. Mehrere Wahlvorschlagslisten parallel 

Die Unterschriften der aktiven Versicherten (Wahlberechtigen) können auf mehreren Wahlvorschlagslisten gezeichnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • die Bezeichnung der Wahlliste ist identisch  

  • die Namen, die Reihenfolge und die Anzahl der Kandidierenden sind gleich 

  • in der Summe haben mindestens 100 aktiv Versicherte (Wahlberechtigte) unterschrieben  

  • jede wahlberechtigte Person nur auf einer Wahlvorschlagsliste unterschreibt  

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, gelten die Listen als eigenständige Wahlvorschläge. 

5. Einreichen der Wahlvorschlagslisten 

Die Einreichung der Liste muss bis spätestens 7. Juli 2026, 24:00 Uhr, erfolgen. Der zulässige Übermittlungsweg hängt ebenfalls von der Art der Unterschrift ab:  

Bei digitalen Signaturen 

  • Einreichung nur per E-Mail an: [email protected]  

  • Nicht per Post, da ausgedruckte digitale Signaturen ihre Gültigkeit verlieren. 

Bei physischen Unterschriften 

  • Per Post an: comPlan, "Wahlbüro", Stadtbachstrasse 36, 3012 Bern  

  • Oder persönliche Abgabe am Empfang von comPlan an derselben Adresse 

  • Nicht per E-Mail  

6. Weitere wichtige Informationen 

Listenverbindungen können dem Wahlbüro ([email protected]) bis zum 4. September 2026 gemeldet werden.  

Die effektiven Wahlen finden vom 14. bis 27. September 2026 statt. Die Wahlen werden elektronisch durchgeführt und sind anonym. Falls du noch keinen Zugriff auf comPlan Online hast, ist eine Teilnahme an der Wahl erst nach erfolgreicher Registrierung möglich. Bitte registriere dich rechtzeitig. Eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zur Registrierung findest du hier: Anleitungen comPlan Online | comPlan.

7. Fragen oder Unterstützung 

Wir sind gerne für dich da: [email protected] oder Telefon 058 221 72 73.  

Vorstellung Kandidierende

Du möchtest dir ein Bild der Kandidierenden machen? Ab dem 1. September 2026 findest du hier die Porträts und Videobotschaften.

Elektronische Wahl (Wahlperiode) ab 14. September 2026

Mit deiner Stimme trägst du dazu bei, dass die Interessen aller Versicherten bestmöglich vertreten werden. Deine Teilnahme macht einen Unterschied!

Ab dem 14. September 2026 ist die Wahlplattform geöffnet.

So stimmst du ab 

Der Zugang zur Wahlplattform erfolgt über comPlan Online. Falls du noch keinen Zugriff auf comPlan Online hast, ist eine Teilnahme an der Wahl erst nach erfolgreicher Registrierung möglich. Bitte registriere dich rechtzeitig. Eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung zur Registrierung findest du hier: Anleitungen comPlan Online | comPlan

Melde dich an und gib deine Stimme ab – das dauert nur wenige Minuten und ist ein wichtiger Beitrag für unsere gemeinsame Zukunft.  

Die Wahl ist bis zum 27. September 2026 geöffnet. 

Das Online-Wahlverfahren ist vollständig anonymisiert und wird von einem spezialisierten Dienstleister durchgeführt. Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet.  

Wir freuen uns auf deine Stimmabgabe – denn jede Stimme zählt!  

Publikation Wahlergebnis

Alle 7 gewählten Stiftungsräte comPlan werden am 1. Oktober 2026 hier publiziert.

FAQs Wahlen 2026

  • Wann finden die Stiftungsratswahlen statt?

    Die Stiftungsratswahlen für die Amtsdauer 2027 bis 2030 finden vom 14. bis 27. September 2026 statt.  

  • Wie viele Stiftungsräte werden gewählt?

    Es sind sieben Arbeitnehmervertretende neu oder wieder zu wählen. 

  • Welche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können kandidieren?

    Alle bei comPlan aktiv versicherten Personen und Vertreter*innen der Gewerkschaften, welche Vertragspartner einer comPlan angeschlossenen Arbeitgeberfirma sind und Mitarbeitende von comPlan angeschlossenen Arbeitgeberfirmen als ihre Mitglieder nachweisen können. 

  • Wann erfahre ich, wer sich zur Wahl stellt?

    Ab dem 1. September 2026 werden die Wahllisten mit den kandidierenden Personen auf www.pk-complan.ch/wahlen publiziert.  

  • Wie wird gewählt?

    Elektronisch über die Wahlplattform (E‑Voting). Der Zugang erfolgt via comPlan Online; das Verfahren ist anonymisiert und geschützt. 

  • Wie und wann bekomme ich die Zugangsdaten für das digitale Abstimmungsinstrument für die Wahl?

    Dir werden keine speziellen Zugangsdaten zugestellt. Der Zugang zur Wahlplattform erfolgt über comPlan Online. Falls du noch nicht registriert bist oder dein Zugang nicht mehr funktioniert, hier der Link zu den Anleitungen. Du kannst dich auch an deinen Vorsorgeberater / deine Vorsorgeberaterin bei comPlan wenden. 

  • Welche Kompetenzen werden von einem Mitglied des Stiftungsrats erwartet?

    Die Kompetenzen sind im Anforderungsprofil zu finden. Du findest dieses hier

  • Wann erfahre ich, wer gewählt wurde?
  • An wen wende ich mich bei Fragen?
  • Was kann ich tun, wenn ich Probleme mit dem Zugriff auf das E-Voting-Tool habe?
  • Gebe ich das Mandat ab, wenn ich den Swisscom Konzern verlasse oder bin ich unabhängig davon für die ganze Amtszeit gewählt?

    Wenn du den Swisscom Konzern verlässt, scheidest du auch aus dem Stiftungsrat aus. 

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von comPlan angeschlossenen Arbeitgeberfirmen, die vor dem 31. Mai 2026 bei comPlan versichert sind, und bis zum Beginn der Wahlperiode (14. September 2026) nicht aus comPlan austreten. Freiwillig versicherte Personen sind weder aktiv noch passiv wahlberechtigt. 

  • Wieso werden keine Arbeitgebervertretenden gewählt?

    Diese werden nicht von den aktiv versicherten Personen gewählt, sondern vom Verwaltungsrat der Swisscom bestimmt. 

  • Wie lange dauert eine Amtsperiode?

    Diese dauert in der Regel vier Jahre. Ausser du trittst vorher aus dem Stiftungsrat zurück oder verlässt den Swisscom Konzern. 

  • Wo finde ich mehr Informationen zum Wahlverfahren?
  • Wie erfahre ich, dass man sich zur Wahl stellen kann?

    comPlan wird dich am 8. Juni 2026 mittels E-Mail darüber informieren, dass ab sofort Wahlvorschläge eingereicht werden können.

  • Wie reiche ich einen Wahlvorschlag ein?

    Wenn du für das Amt kandidieren willst, musst du deinen Wahlvorschlag per Formular einreichen.

    Beachte, dass die Art und Weise wie die 100 geforderten Unterschriften eingeholt werden, sich verbindlich danach richten, wie du als kandidierende Person selbst den Prozess startest und unterschreibst. Falls du die geforderten Unterschriften digital, d.h. mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) einholen willst, musst du das eigens dafür vorgesehene Formular verwenden. Wenn du die Unterschriften physisch einholen willst, verwende dieses Formular.

    Kurz gesagt:

    Digitale Signatur der kandidierenden Person → alle Unterschriften müssen digital mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) eingeholt werden.

    Physische Unterschrift der kandidierenden Person → alle Unterschriften müssen physisch eingeholt werden.

    Du hast die Möglichkeit, zwei voneinander getrennte Prozesse zu starten (z. B. physisch und digital), sofern du: 

    • für beide Prozesse separat unterschreibst (einmal digital und einmal physisch) 

    • jeweils das korrekte Formular (digital/physisch) verwendest

    • die Unterschriften strikt getrennt gesammelt werden

    Wichtig: keine Mischung der Unterschriftsarten

  • Kann ich die Unterschriften auch digital sammeln?

    Ja, du kannst die Unterschrift digital sammeln. Bitte beachte jedoch, dass dafür zwingend eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwendet werden muss. Verwende zudem das dafür vorgesehene Formular und stelle sicher, dass auch du als kandidierende Person digital unterschreibst (Link zum Formular).

    Wichtig: es dürfen keine unterschiedlichen Unterschriftsarten gemischt werden.

  • Kann ich mehrere Wahlvorschlagslisten erstellen und von Wahlberechtigen unterschreiben lassen?

    Ja, das ist möglich. Beachte jedoch folgende zwingende Voraussetzungen:

    • Die Bezeichnung der Wahlliste ist identisch

    • Die Namen, die Reihenfolge und die Anzahl der Kandidaten sind gleich

    • In der Summe haben mindestens 100 Wahlberechtige unterschrieben

    • Der Wahlberechtigte erscheint nur auf einer Wahlvorschlagsliste

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die Listen als eigenständige Wahlvorschlagslisten behandelt.

  • Wie viele Kandidierende dürfen auf einer Liste stehen?

    Maximal so viele wie Sitze zu vergeben sind. Eine Person darf höchstens zweimal auf einer Liste erscheinen; kandidiert sie auf mehreren Listen, muss sie sich binnen fünf Tagen für eine Liste entscheiden. Pro Liste sind höchstens zwei Gewerkschafts-/ Personalverbandsvertreter/innen zulässig.

  • Wie lange habe ich Zeit, die Unterschriften/Bestätigung für meine Liste einzuholen?

    Du hat 30 Tage Zeit. Die Wahlvorschlagsperiode dauert vom 8. Juni bis 7. Juli 2026.

  • Was geschieht, wenn mehr kandidierende Personen als zu vergebende Sitze vorhanden sind?

    In diesem Fall gewinnt die Person, welche am meisten Stimmen hat.

  • Wer organisiert die Stiftungsratswahlen?

    Ein Wahlbüro, das vom Stiftungsrat beauftragt wurde. Es besteht aus der Geschäftsführerin von comPlan und vier weiteren Personen (zwei Arbeitnehmer- und zwei Arbeitgebervertreter).

  • Was ist eine Listenverbindung und wozu dient sie bei den Stiftungsratswahlen?

    Eine Listenverbindung ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Wahllisten mit dem Ziel, die Chancen auf nicht direkt vergebene Sitze zu erhöhen. Die Listen bleiben dabei eigenständig, werden aber für die Verteilung der restlichen Mandate wie eine gemeinsame Gruppe behandelt. Dies beeinflusst ausschliesslich die Sitzverteilung im zweiten Zuteilungsschritt gemäss Proporzsystem.

    Bei der direkten Sitzvergabe (erster Zuteilungsschritt) werden verbundene Listen weiterhin völlig unabhängig voneinander behandelt. Eine Listenverbindung wirkt somit nur bei der Verteilung jener Sitze, die im ersten Schritt noch nicht vergeben wurden.

  • Wem muss ich eine Listenverbindung melden und bis wann?

    Listenverbindungen müssen spätestens zehn Tage vor Beginn der Wahlperiode, also bis zum 4. September 2026, beim Wahlbüro gemeldet werden. Du kannst dies per E-Mail machen.