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Aktualisiert am

Verzinsung der Altersguthaben von 1,75%, keine Anpassung der laufenden Renten

Der Stiftungsrat hat am 28. November 2023 einstimmig beschlossen, die Altersguthaben (Basiskonto, Zusatzkonto und Vorfinanzierungskonto) im Geschäftsjahr 2023 mit 1,75% zu verzinsen. Dies liegt 0,75% über dem vom Bundesrat vorgegebenen BVG-Mindestzinssatz des Geschäftsjahres 2023 von 1,0%. Der Entscheid zeigt das Bestreben des Stiftungsrats, Altersguthaben über die Geschäftsjahre soweit möglich stetig zu verzinsen.  

Im Geschäftsjahr 2024 werden die Altersguthaben unterjährig mit dem BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2024 von 1,25% verzinst.  

Im Weiteren wurde beschlossen, dass die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2024 nicht erhöht werden.    

Der Stiftungsrat und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle wünschen allen aktiven Versicherten und Rentenbezügern alles Gute für das neue Jahr und bedanken sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.