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comPlan
Aktualisiert am

Verbesserte Leistungen im Todesfall

Das Vorsorgereglement wird per 1.Januar 2026 modernisiert und verbessert. Erfahre, was die wichtigsten Änderungen sind.  Der Stiftungsrat von comPlan hat Änderungen im Vorsorgereglement beschlossen, die per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Leistungen werden verbessert und berücksichtigen dabei auch neue Lebensformen.   

Der Stiftungsrat von comPlan arbeitet kontinuierlich daran, den Vorsorgeplan an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen und bestmögliche Lösungen für die Versicherten zu entwickeln. Deshalb wurden die Anpassungen im Reglement für das Jahr 2026 beschlossen. Das sind die wichtigsten Änderungen:  

Änderung der Sparvariante (Standard, Plus oder Extra)

Mit den Sparvarianten Plus und Extra kannst du zusätzliche Sparbeiträge einzahlen, dadurch sparst du Steuern und verbesserst gleichzeitig deine Altersvorsorge. Bisher konntest du den Wechsel der Sparvariante nur bei Eintritt bei comPlan und am Anfang jedes Kalenderjahres vornehmen. Ab 1. Januar 2026 kannst du monatlich den Sparplan wechseln. Die Änderung wird jeweils auf den ersten Tag des Folgemonats nach der Meldung wirksam. Die Änderung der Sparvariante kann von dir via comPlan Online durchgeführt werden. 

Einkauf in die Pensionskasse

Mit einem Einkauf verbesserst du deine Altersleistungen und sparst gleichzeitig Einkommenssteuern. Bisher konntest du Einkäufe bei comPlan nur bis spätestens am 15. Dezember (Valutadatum) jedes Kalenderjahres tätigen. Ab 1. Januar 2026 kannst du Einkäufe bis zum 31.12. (Valutadatum) vornehmen, damit diese noch für die laufende Steuerperiode berücksichtigt werden. Der Einkauf kann von dir via comPlan Online durchgeführt werden.

Schriftliche Zustimmung des Ehepartners/ der Ehepartnerin

Bei der Auszahlung der Altersrente in Kapitalform, der Finanzierung von Wohneigentum oder der Barauszahlung einer Freizügigkeitsleistung benötigt comPlan die schriftliche Zustimmung des Ehepartners/der Ehepartnerin. Bisher musste die Unterschrift des Ehepartners/der Ehepartnerin auf dem entsprechenden Begehren amtlich beglaubigt werden. Als Alternative zur amtlichen Beglaubigung durch ein Notariat oder eine Gemeinde, kannst du ab 1. Januar 2026 mit deinem Ehepartner/deiner Ehepartnerin persönlich bei comPlan vorsprechen, um seine/ihre Unterschrift zu bestätigen.

Kapitalbezug

Zum Zeitpunkt deiner Pensionierung kannst du deine Altersrente oder einen Teil davon als Kapital beziehen. Bisher musstest du comPlan die gewünschte Kapitalbezugsquote mindestens einen Monat vor der Pensionierung schriftlich mitteilen. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt diese Frist von einem Monat. Du musst comPlan die gewünschte Kapitalbezugsquote jedoch zwingend vor der Pensionierung schriftlich mitteilen.  

Todesfallkapital

Stirbt eine versicherte Person vor der Pensionierung oder ein*e Bezüger*in einer Invalidenrente vor dem Referenzalter, so wird den Hinterlassenen, unabhängig vom Erbrecht, ein Todesfallkapital ausbezahlt.  Bisher erhielten nur Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen oder Kinder mit Rentenanspruch ein Todesfallkapital in der Höhe von 100% des versicherten Lohns. 

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Anspruchsberechtigungen für das Todesfallkapital an die im Markt verbreitete Praxis angepasst. D.h. Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen (auch ohne gleichen amtlichen Wohnsitz) oder Kinder ohne Rentenanspruch erhalten ein Todesfallkapital.   

Zusätzlich wird die Höhe des Todesfallkapitals angepasst. Aktuell beträgt das Todesfallkapital 100% des zum Todeszeitpunkt versicherten Jahreslohns. Neu entspricht das Todesfallkapital dem gesamten angesparten Altersguthaben, reduziert um den Gesamtbetrag aller durch den Tod ausgelösten Rentenleistungen. Die Kosten der Rentenleistungen werden anhand der Rentenhöhe und des Alters der hinterlassenen Personen (z.B. Ehegatte*in, Lebenspartner*in, Kinder) mit Anrecht auf eine Rente berechnet. Das tatsächliche Todesfallkapital ist also abhängig von verschiedenen Faktoren wie angespartem Kapital oder wie lange Renten an die Hinterbliebenen entrichtet werden und muss deshalb individuell berechnet werden. Die neue Regelung entspricht in vielen Fällen einer Verbesserung der aktuellen Leistungen, es ist sichergestellt, dass das Todesfallkapital in jedem Fall mindestens 100% des letzten versicherten Jahreslohns beträgt. comPlan arbeitet aktuell an einer Lösung, damit die individuell zu erwartenden Todesfallkapitalien berechnet werden können. 

Bezug der Ehepartner*innen- / Lebenspartner*innenrente in Kapitalform

Eine Rente für Ehegatt*innen- oder Lebenspartner*innen wurde bisher nur in Rentenform ausgerichtet. Ab dem 1. Januar 2026 ist es möglich, dass die Rente ganz oder teilweise in Kapitalform bezogen wird.  

Weitere Informationen

Das ab 1. Januar 2026 gültige Vorsorgereglement wird im Herbst auf www.pk-comPlan.ch einsehbar sein. Wir werden zudem alle Versicherten persönlich per Mail über die Änderungen informieren.