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comPlan
Aktualisiert am

Aktive Versicherte: Dank solider finanzieller Situation wird dein Guthaben mit 5.25% verzinst

Der Stiftungsrat von comPlan hat für das Geschäftsjahr 2025 einstimmig beschlossen, die Altersguthaben der aktiven Versicherten mit 5.25% zu verzinsen. Dies liegt 4.0%-Punkte über dem BVG-Mindestzinssatz von 1.25%. Der Beschluss spiegelt die robuste finanzielle Lage von comPlan sowie das positive Anlagejahr wider.

Eine wichtige Aufgabe der Pensionskassen ist, das Kapital, das von den Arbeitnehmenden und vom Arbeitgeber gemeinsam eingezahlt wird, zu verwalten. Mit dem Ziel, sicher und langfristig rentabel zu sein, um die erforderlichen Leistungen im Rentenalter zu gewährleisten. Der Bundesrat gibt jedes Jahr einen Zinssatz vor, zu dem die Altersguthaben durch die Pensionskassen mindestens verzinst werden müssen. Der Stiftungsrat einer Pensionskasse kann gemäss Reglement, und unter Berücksichtigung der finanziellen Lage, höhere Verzinsungen selbst bestimmen. So hat sich der Stiftungsrat von comPlan zum Ziel gesetzt, die Altersguthaben dem jeweils laufenden Geschäftsjahr angepasst zu verzinsen, also einen Teil der Rendite weiterzugeben, sofern dies möglich ist.

Es gibt zwei wesentliche Faktoren, die bei der Verzinsung der Altersguthaben berücksichtigt werden, der Deckungsgrad und die Jahresrendite:

  • Der Deckungsgrad beschreibt die finanzielle Stabilität. Konkret misst er, wie hoch die finanziellen Verpflichtungen mit dem vorhandenen Vermögen gedeckt sind. Mit einem Deckungsgrad von ca. 122% steht comPlan finanziell solide da und die langfristigen Vorsorgeverpflichtungen sind mit genügend hoher Sicherheit finanziert.

  • Die Jahresrendite entsteht aus den von comPlan getätigten Vermögensanlagen. Diese lag zum Zeitpunkt des Zinsentscheides für das Jahr 2025 bei 4.5%.

Da beide Kennzahlen ein solides Niveau erreicht haben, liegt die Verzinsung der Altersguthaben für die Mitarbeitenden bei 5.25%. Dies ist höher als der Durchschnitt der letzten 5 Jahre.

Die unterjährigen Kapitalflüsse im Geschäftsjahr 2026 (Austrittsleistungen, Pensionierungen während des Jahres, etc.) werden mit 1.25% verzinst.

Beteiligung der Rentenbeziehenden an Vermögenserträgen

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sieht vor, dass Rentenbeziehende bei guter finanzieller Lage einer Pensionskasse an freien Mitteln beteiligt werden sollen. Der Stiftungsrat von comPlan hat dieses Thema in den letzten Quartalen intensiv beraten und am 12. September 2025 ein Beteiligungsraster verabschiedet. Es ermöglicht eine Beteiligung der Rentenbeziehenden an den Erträgen der Vermögensanlagen.

Das Raster wird dem Stiftungsrat jährlich als Handlungsempfehlung vorgelegt und ist Teil eines Gesamtkonzepts, das auch die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten und das Vorgehen in einem (wenig wahrscheinlichen) Sanierungsfall umfasst.

Da aktive Versicherte Anlagerisiken ohne Zinsgarantie tragen, hat die Verzinsung ihrer Altersguthaben weiterhin Priorität. Gleichzeitig möchten wir Rentenbeziehende an einer positiven Entwicklung beteiligen. Dafür stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

1.       Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung (Teuerungsausgleich)

  • Die Prüfung über eine Anpassung an die Teuerung basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).

  • Beobachtungszeitpunkt: September; betrachtet wird die Veränderung gegenüber dem September des Vorjahres (Jahresbetrachtung).

  • Der Teuerungsausgleich entspricht maximal der Jahresteuerung. Bei einer Jahresteuerung unter 0.5% erfolgt kein Teuerungsausgleich. Diese Mindestvorgabe vermeidet Anpassungen von Kleinbeträgen und erlaubt, freie Mittel gezielt für Massnahmen mit spürbarer Wirkung (siehe Ziffer 2) einzusetzen.

  • Nicht gewährte Teuerungsausgleiche werden in den Folgejahren nicht kumulativ nachgeholt. 

2.      Einmalzahlungen

  • Sind abhängig von den verfügbaren freien Mitteln; können unabhängig von einem Teuerungsausgleich ausgerichtet werden.

  • Die Einmalzahlung liegt in der Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten. Als Referenz dient die aktuell ausgerichtete Monatsrente.

  • Die Höhe wird abgestuft nach Zeitpunkt des Rentenbeginns bzw. dem zugrunde liegenden Umwandlungssatz festgelegt, um den unterschiedlichen Umwandlungssätze vergangener Jahrgänge – und damit dem garantierten Leistungsversprechen – Rechnung zu Tragen.

Voraussetzung für beide Instrumente ist eine gute finanzielle Lage von comPlan und das Erreichen des Zielwerts der Wertschwankungsreserve. Beschlossene Massnahmen werden unter Vorbehalt der revidierten Jahresrechnung jeweils ab April wirksam.

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 25. November 2025 beschlossen, keinen Teuerungsausgleich zu gewähren, da die Jahresteuerung unter 0.5% liegt. Dank der guten finanziellen Lage von comPlan hat der Stiftungsrat eine einmalige Zusatzzahlung für das Jahr 2025 beschlossen. Die Zahlung erfolgt am 15. April 2026 zusammen mit der ordentlichen Monatsrente. Die Höhe der Zusatzzahlung bewegt sich in einer Bandbreite von einer halben bis drei Monatsrenten und berücksichtigt die unterschiedlichen Umwandlungssätze zum Zeitpunkt der Pensionierung. Die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2026 werden nicht erhöht.